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Meißen

17.600 Jobs würden im Landkreis Meißen von höherem Mindestlohn profitieren

Der Mindestlohn wurde Anfang des Jahres auf 12,41 Euro angehoben. Zu wenig, sagt die NGG. Eine Studie zeigt, wie vielen Menschen im Landkreis ein Anstieg zugutekommen würde.

Von Natalie Stolle
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Erst Anfang des Jahres wurde der Mindestlohn auf 12,41 Euro angehoben. Einigen reicht das aber bei weitem nicht.
Erst Anfang des Jahres wurde der Mindestlohn auf 12,41 Euro angehoben. Einigen reicht das aber bei weitem nicht. © dpa

Landkreis Meißen. Wenn der Mindestlohn auf 14 Euro ansteigen würde, würde sich das bei 17.600 Menschen im Landkreis auf das Gehalt auswirken. Auf dieses Ergebnis kommt eine Arbeitsmarkt-Untersuchung des Pestel-Instituts. So arbeiten aktuell rund 7.700 Menschen für den Mindestlohn, der momentan noch bei 12,41 Euro pro Stunde liegt.

Die Untersuchung wurde von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Dresden-Chemnitz (NGG) beauftragt und soll der Forderung nach höheren Mindestlohn Nachdruck verleihen. „Es arbeiten zu viele Menschen zum Niedriglohn. Das muss sich ändern. Ziel muss es sein, die Jobs im Kreis Meißen aus dem Lohnkeller zu holen. Der Mindestlohn ist dabei nur die unterste Haltelinie. Wirklich fair bezahlt wird nur, wer Tariflohn bekommt“, sagt der Geschäftsführer der NGG Dresden-Chemnitz, Thomas Lißner.

Nach Berechnungen des Pestel-Instituts würde ein Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde im Landkreis Meißen den Beschäftigten in rund 22.700 Jobs „zum Teil deutlich vollere Lohntüten bescheren“, sagt Institutsleiter Matthias Günther.

Der Mindestlohn steigt 2025 nur 41 Cent

Die NGG Dresden-Chemnitz betont, es würde bei einer Erhöhung nicht um eine „Lohn-Lotterie“ gehen. Ziel sei es, die Menschen vor Armut zu schützen. „Es geht auch um mehr, als die Existenz zu sichern. Der gesetzliche Mindestlohn muss reichen, um davon bei einer Vollzeitarbeit vernünftig leben zu können. Vor allem ohne dabei auf Bürgergeld als staatliche Unterstützung angewiesen zu sein“, macht Thomas Lißner deutlich.

Die nächste Mindestlohnerhöhung wurde von einer entsprechenden Kommission zum 1. Januar 2025 vorgeschlagen. Somit steigt er auf 12,82 Euro die Stunde, was einen Unterschied von 41 Cent zur letzten Änderung gleichkommt. Die NGG ist mit damit nicht einverstanden und fordert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, die Vorgaben der EU-Richtlinie umzusetzen. Diese sieht vor, dass diejenigen, die den Mindestlohn verdienen, mindestens 60 Prozent von dem Geld erhalten, das die Gesamtbevölkerung als mittlere Einkommen zur Verfügung hat.

„Die Bundesregierung muss für eine Erhöhung der Tarifbindung sorgen“, so Lißner. „Also dafür, dass mehr Menschen von einem Tarifvertrag profitieren. Auch das muss die Ampel in Berlin dringend anpacken.“