Bereits seit Wochen begegnen sie einem auf allen Wegen: Wahlwerbeplakate der Parteien für die bevorstehende Landtagswahl am 1. September. Und natürlich ist das auch in Löbau so. Doch hier nun tut sich die Frage auf: Ab wann dürfen die Parteien solche Plakate überhaupt im öffentlichen Raum anbringen? Die Linke fühlt sich benachteiligt und sagt, andere Parteien hätten schon Plakate aufgehängt, bevor das überhaupt erlaubt war. Gar einen massiven Wahlrechtsverstoß wittert die Partei deswegen. Ihr Vorwurf: "Die Löbauer Verwaltung hält sich nicht an ihre eigene Satzung" - und gewissermaßen stimmt das auch.
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