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Herrnhuter Sterne: Millionen-Prozess muss neu aufgerollt werden

Die Herrnhuter Sterne verklagen ein Architekturbüro - und erhalten am Landgericht Görlitz eine Klatsche. Das OLG stellt nun fest: Das Urteil hat viele Fehler.

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Die Manufaktur der Herrnhuter Sterne in Herrnhut ist ein Besuchermagnet.
Die Manufaktur der Herrnhuter Sterne in Herrnhut ist ein Besuchermagnet. © Rafael Sampedro/foto-sampedro.de

Seit 2013 schwelt ein Rechtsstreit um den einst 2,75 Millionen Euro teuren Bau der Sternemanufaktur in Herrnhut. Die "Sternelei" wirft einem damals beauftragten Dresdner Architektenbüro und beteiligten Bauunternehmen erheblichen Pfusch am Bau vor - und fordert insgesamt rund 1,1 Millionen Euro Schadenersatz. Doch vom Landgericht Görlitz bekam das Unternehmen im August 2023 eine regelrechte Klatsche. Bloß 36.500 Euro Schadenersatz wurden den Sternen zugesprochen - weniger als auch bloß der Prozess kostete. In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht in Dresden erhielt aber nun das Görlitzer Gericht eine Klatsche. Das Urteil vereinfacht erklärt: Das Landgericht hatte alles falsch gemacht.

"Der 6. Zivilsenat hat den Berufungsrechtsstreit gegen die beklagten Architekten wegen erheblicher Verfahrensfehler und einer noch durchzuführenden aufwendigen Beweisaufnahme an das Landgericht Görlitz zurückverwiesen", teilt eine Sprecherin des OLG auf SZ-Anfrage mit. Damit bewahrheitet sich, was ein Anwalt der Herrnhuter Sterne bereits im erstinstanzlichen Verfahren angekündigt hatte. "Die höchstrichterliche Rechtsprechung wird Ihnen nicht folgen", sagte der Anwalt damals der Richterin. Er hatte Zweifel an der Art der Beweisaufnahme und warf der Richterin vor, Gutachten nicht beachtet oder ausreichend gewürdigt zu haben. "Das ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Es geht um ein Verfassungsgebot, das Sie missachten", warf er der Richterin damals vor.

OLG rügt "erhebliche Verfahrensfehler"

Das Landgericht hatte damals die Ansprüche gegen die Bauunternehmen verworfen und lediglich das Architekturbüro mit jenen 36.500 Euro in Haftung genommen. Vor dem OLG rügte die "Sternelei" nun aber, dass sie bereits in der ersten Instanz 16 Planungsmängel gegen die Architekten geltend gemacht habe, die sich auf über 800.000 Euro summieren würden. Es geht dabei im Wesentlichen um Mängel an Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation der Manufaktur. Genau um diese gut 800.000 Euro ging es in dem Berufungsverfahren.

"In der mündlichen Verhandlung vom 11.06.2024 hat der Senat deutlich gemacht, dass erhebliche Verfahrensfehler vorliegen", teilt das OLG nun mit. So habe das Landgericht Görlitz etwa Mängel übergangen, die die Herrnhuter Sterne im Prozess vorgebracht hätten. Solche Mängel, "die den größten Umfang der weiterverfolgten Forderung ausmachten", so das Gericht. Das betreffe etwa Vorwürfe zu einer zu gering dimensionierten Lüftungsanlage im Besucherzentrum und einer Fehlplanung zum sommerlichen Wärmeschutz.

Das OLG gibt dem nun erneut befassten Landgericht klare Handlungsanweisungen: "Insoweit müsse die Beweisaufnahme durch weitere Befragung des Sachverständigen fortgeführt werden." Das Landgericht müsse durch Sachverständigengutachten klären lassen, ob etwa die ursprünglich geplante Lüftungsanlage im Besucherzentrum zu gering dimensioniert war und ein angenehmes Raumklima hiermit nicht erreicht werden konnte. Dabei geht's auch um Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie, die auch regelt, welcher Temperatur Arbeitnehmer ausgesetzt werden dürfen.