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Nach Millionen-Prozess auf Schadenersatz: Nur "Peanuts" für Herrnhuter Sterne

Die Herrnhuter Sterne GmbH beklagte in dem seit zehn Jahren andauernden Prozess massive Baumängel an der neuen Manufaktur. Der ihr jetzt zugesprochene Betrag gleicht einer Klatsche.

Von Markus van Appeldorn
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Die Manufaktur der Herrnhuter Sterne in Herrnhut. Das Unternehmen hatte ein Architekturbüro wegen erheblicher Baumängel verklagt.
Die Manufaktur der Herrnhuter Sterne in Herrnhut. Das Unternehmen hatte ein Architekturbüro wegen erheblicher Baumängel verklagt. © Rafael Sampedro/foto-sampedro.de

Der Neubau der Manufaktur mit Bastelstube und Café ist der ganze Stolz der Herrnhuter Sterne GmbH. Doch kaum war der 2,75 Millionen Euro teure Bau 2011 eröffnet, ging auch schon der Streit los. Die GmbH beklagte massiven Pfusch am Bau und verklagte ein Architekturbüro aus Dresden und eine Baufirma vor dem Görlitzer Landgericht auf nicht weniger als 1,1 Millionen Euro Schadenersatz. Seit 2013 schwelt der Rechtsstreit. Jetzt hat das Landgericht ein Urteil gesprochen. Und obwohl die "Sternelei" dem Grunde nach gewonnen hat, hat sie eigentlich verloren.

36.500 Euro muss das Architekturbüro der GmbH nun bezahlen - die verklagte Baufirma gar nichts. Den Rest der Millionen-Forderung wies das Gericht ab. "Peanuts" nennt das selbst die für Presseauskünfte zuständige Richterin des Landgerichts auf Anfrage von Sächsische.de.

"Peanuts" (deutsch: "Erdnüsse") ist auch in Deutschland zu einem geflügelten Begriff für einen Kleckerbetrag geworden. Populär wurde der Begriff einst durch den damaligen Vorstandssprecher der Deutschen Bank Hilmar Kopper, der 1994 einen Verlust der Bank von 50 Millionen Mark als solchen abtat - das Wort wurde daraufhin zum "Unwort des Jahres" gewählt.

"Dass es sich dabei um Peanuts handelt, zeigt sich auch in der Kostenentscheidung", so die Richterin. Demnach muss die Herrnhuter Sterne GmbH nämlich 97 Prozent der Verfahrenskosten tragen - das sind nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch die Kosten für alle beteiligten Anwälte - auch die gegnerischen - und zahlreiche Gutachten. "Bei diesem Streitwert darf man davon ausgehen, dass diese Kosten die zugesprochenen 36.500 Euro übersteigen", so die Richterin.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - und es ist unwahrscheinlich, dass die Herrnhuter Sterne GmbH es akzeptieren wird. Das Unternehmen will sich auf Anfrage von Sächsische.de nicht zum Verfahren äußern.