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Neuer Bürokratie-Irrsinn: Wer mit Kochtöpfen handelt, muss das der Behörde melden

Die Bundesregierung verschärft eine Lebensmittelvorschrift. Händler zwischen Löbau und Zittau treibt das in den Wahnsinn.

Von Markus van Appeldorn
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Anke Kothe in ihrem Haushaltswarengeschäft in Neugersdorf. Jetzt trifft sie eine neue EU-Bürokratiekeule.
Anke Kothe in ihrem Haushaltswarengeschäft in Neugersdorf. Jetzt trifft sie eine neue EU-Bürokratiekeule. © Rafael Sampedro/foto-sampedro.de

Den Namen mancher EU-Verordnung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen - wie zum Beispiel diesen: Lebensmittelbedarfsgegenständeverordnung. Wenn Sie, liebe Leser, sich nun fragen, was denn "Lebensmittelbedarfsgegenstände" sein könnten - nun, die Antwort ist ganz einfach: Absolut alles, was in Küche und Haushalt dazu vorgesehen ist, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen. Töpfe, Tassen, Teller, Besteck, der Schneebesen genauso wie der Salzstreuer - einfach alles eben. Und eine Novellierung dieser Vorschrift ist geeignet, zwischen Löbau und Zittau - und deutschlandweit - alle in den Bürokratie-Wahnsinn zu treiben, die mit solchen Utensilien handeln - zum Beispiel Anke Kothe, Inhaberin eines Haushaltswarengeschäfts an der Hauptstraße in Neugersdorf.

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