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Geldauflagen: Oberlausitzer Vereine nehmen über 350.000 Euro ein

Richter und Staatsanwälte sorgen jedes Jahr dafür, dass es in den Kassen gemeinnütziger Organisationen klingelt. So kommt das Geld zu den Vereinen.

Von Fabian Schaar
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Die in Gerichtssälen verhängten Geldstrafen fließen an gemeinnützige Organisationen.
Die in Gerichtssälen verhängten Geldstrafen fließen an gemeinnützige Organisationen. © Symbolbild: dpa/Arno Burgi

Das hat mit freier Meinungsäußerung nichts mehr zu tun: "Wenn wir so weit sind, stellen wir sie alle an die Wand". Für diese Ankündigung musste eine Hirschfelderin kürzlich ganz schön tief in die Tasche greifen: Am 9. August wurde sie vom Amtsgericht Zittau verdonnert, 1.000 Euro an den Jugend- und Kulturverein Oberseifersdorf zu spenden. Warum aber an diesen Verein? Wer wählt die Vereine wie aus? Und welche Voraussetzungen müssen sie erfüllen, um bedacht zu werden? Die Die SZ hat nachgefragt:

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