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Leipziger Urteil wegen Hitlergruß: Melanie Müller legt Rechtsmittel gegen Strafe ein

Ballermann-Sängerin Melanie Müller hat nach Überzeugung des Amtsgerichts Leipzig auf einem Konzert den Hitlergruß gezeigt. Doch die 36-Jährige will ihre Verurteilung nicht akzeptieren.

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Die Sängerin Melanie Müller ist in Leipzig zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden.
Die Sängerin Melanie Müller ist in Leipzig zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. © Foto: Jan Woitas/dpa

Leipzig. Schlagersängerin Melanie Müller akzeptiert ihre Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrußes nicht. Der Verteidiger der 36-Jährigen habe Rechtsmittel eingelegt, teilte das Amtsgericht Leipzig mit. Das Gericht hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin vor einer Woche wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro, also 80.000 Euro, verurteilt.

Müller hat mehrmals Hitlergruß gezeigt, so das Gericht

Laut Gericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Zudem hatten Ermittler bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt. Bei dem Strafmaß war der Richter am Amtsgericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert - also 5.700 Euro. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert.

Müller hatte zum Prozessauftakt die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: "Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi". Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.

Offen ob Berufung oder Revision

Nach Zustellung des schriftlichen Urteils habe die Verteidigung einen Monat Zeit, das Rechtsmittel zu konkretisieren, betonte der Amtsgerichtssprecher. Bei einer Berufung überprüft das Landgericht das Urteil aus erster Instanz sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Daher führt die Berufung zu einer neuen Beweisaufnahme. Im Falle der Revision ist das Oberlandesgericht zuständig. Das Revisionsgericht prüft lediglich, ob das Urteil verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist.

Richter: Menge antworte auf "Zicke Zacke" mit "Heil, Heil, Heil"

Die Handbewegung auf dem Konzert weiche deutlich von ähnlichen Gesten auf vorherigen Konzerten ab, begründete Richter Findeisen die Entscheidung. "Die Angeklagte hat zudem ihre Vorbildfunktion auf eklatante Weise außer Acht gelassen." So habe die Sängerin auch zugelassen, dass die Menge nach ihren "Zicke-Zacke-Rufen" mit "Heil, Heil, Heil" geantwortet habe - und das nach Überzeugung des Richters gleich dreimal bei dem Auftritt.

Das Gericht glaubte der Angeklagten auch nicht, dass die bei einer Durchsuchung in ihrer Wohnung gefundenen Drogen angeblich einer Freundin gehörten. Ermittler hatte dabei 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt.

Angeklagte schildert erhebliche Einbußen seit Verfahren

Zuvor hatte sich die Angeklagte erstmals selbst in dem Verfahren geäußert. Auf Nachfrage des Richters zu ihrem Einkommen hatte sie gesagt, dass sie bis zu dem Vorfall zahlreiche Auftritte in Deutschland, Österreich, der Schweiz und auf Mallorca gehabt habe. "Jetzt habe ich nur noch auf Mallorca Auftritte. Alles andere ist weg", erklärte die 36-Jährige. Zuletzt seien drei geplante Konzerte abgesagt worden. Zu ihren konkreten Einkommen äußerte sie sich nicht.

Richter schätzt Einkommen: "Auffällig luxuriöser Lebensstil"

Daher habe das Einkommen geschätzt werden müssen, erläuterte der Richter. Die Angeklagte habe noch immer zahlreiche Auftritte auf Mallorca und jeweils eine Wohnung in Deutschland und auf der spanischen Urlaubsinsel, betonte Findeisen. "Sie haben einen auffällig luxuriösen Lebensstil", sagte der Richter. Er schätzte daraufhin das Einkommen Müllers auf etwa 15.000 Euro pro Monat.

Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL-Dschungelshow "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!" und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen. Als Schlagersängerin tritt sie unter anderem auf Mallorca auf.

Eigentlich hatte Müller auf eine vollständige Rehabilitierung in dem Gerichtsverfahren gesetzt. Ihr Anwalt, Adrian Stahl, hatte kurz vor dem Urteil im Gerichtssaal zu dem Richter gesagt: "Wir hoffen, dass das ganze bald ein Ende hat und meine Mandantin in Deutschland wieder Fuß fassen kann." Dabei machte er auch die mediale Vorverurteilung für die finanziellen Einbußen seiner Mandantin mitverantwortlich. (dpa)