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Sachsens Innenminister verteidigt Vermummung eines Staatsanwalts im Einsatz

Wegen der Gewaltbereitschaft politischer Extremisten hat ein Staatsanwalt in Leipzig sein Gesicht verhüllt – offenbar aus gutem Grund.

Von Karin Schlottmann
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Um sich keiner Gefahr auszusetzen,  dürfen auch Staatsanwälte bei Einsätzen ihr Gesicht vermummen.   Foto: Fotostand
Um sich keiner Gefahr auszusetzen, dürfen auch Staatsanwälte bei Einsätzen ihr Gesicht vermummen. Foto: Fotostand © Fotostand

Dresden. Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hat den Gesichtsschutz eines Staatsanwalts während einer Wohnungsdurchsuchung in Leipzig verteidigt. Es gebe keine Vorschrift, die es Strafverfolgern verbiete, während eines Einsatzes zum eigenen Schutz das Gesicht zu verhüllen, entgegnete Schuster Kritik der Abgeordneten Juliane Nagel (Linkspartei).

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