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Zweiter Prozess-Anlauf: Fahrerin von Betonplatte erschlagen

Auf der A3 fällt im Jahr 2020 eine Betonplatte von einer Lärmschutzwand auf ein Auto und erschlägt eine Frau. Ursache soll Pfusch am Bau gewesen sein. Drei Angeklagte stehen deswegen vor Gericht.

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Der angeklagte Bauingenieur (mitte) sitzt beim ursprünglichen Prozessbeginn im Kölner Landgericht zwischen seinen Verteidigern Kerstin Stirner und Markus Dinkelbach.
Der angeklagte Bauingenieur (mitte) sitzt beim ursprünglichen Prozessbeginn im Kölner Landgericht zwischen seinen Verteidigern Kerstin Stirner und Markus Dinkelbach. © Archiv/dpa

Köln. Vor dem Kölner Landgericht hat ein Prozess um den Tod einer Autofahrerin durch eine abgestürzte Betonplatte noch einmal von vorn begonnen. Die Frau war im November 2020 auf der A3 in ihrem Kleinwagen von dem tonnenschweren Lärmschutzelement erschlagen worden und noch am Unglücksort gestorben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Pfusch am Bau Ursache für den Tod der 66-Jährigen war.

Dass der Prozess am Montag von vorn beginnen musste, hing mit einer erfolgreichen Beschwerde einer Verteidigerin gegen die Entbindung einer ursprünglich vorgesehenen Schöffin zusammen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte daraufhin einen Neustart mit anderen Schöffen angeordnet. Ursprünglich war in dem Fall bereits Mitte August verhandelt worden. Nun folgte ein zweiter Anlauf.

Abnahme unter Vorbehalt

Angeklagt sind drei Bauingenieure. Einem 62-Jährigen, der beim achtspurigen Ausbau der A3 bei Köln zwischen 2006 und 2008 Bereichsleiter in der zuständigen Baufirma war, legt die Staatsanwaltschaft Totschlag durch Unterlassen in Tateinheit mit vorsätzlicher Baugefährdung zur Last. Mit ihm sind zwei ehemalige Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßen.NRW angeklagt. Den beiden 59-Jährigen wirft die Anklage fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor.

Die damals beauftragte Baufirma hatte 2008 einige der sechs Tonnen schweren Schallschutzelemente montiert. Da dabei aber improvisierte Halterungen verwendet worden seien, sei in der Folge der Korrosionsschutz nicht ausreichend gewesen, so der Vorwurf. Die Abnahme der Behelfskonstruktion sei im November 2008 daher auch nur unter Vorbehalt eines Gutachtens zur statischen Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit erfolgt.

"Er blieb untätig"

Dieses Gutachten, in dem die Konstruktion als ungeeignet attestiert wurde, sei dem 62-Jährigen zwar zugegangen - er habe es aber nie an Straßen.NRW weitergeleitet. "Er blieb untätig, obwohl das zu erwartende Versagen der Halterungen für ihn erkennbar war", hieß es bei der Anklageverlesung. Damit habe der 62-Jährige "billigend den Tod eines Menschen in Kauf genommen", sagte der Staatsanwalt.

Die Verteidigerin des Ingenieurs wies die Vorwürfe erneut zurück und erklärte, ihr Mandant habe das Gutachten nicht zur Kenntnis genommen und erst recht nicht unterdrückt. Auch sei er nicht für die Montage der Platten verantwortlich gewesen, sondern ein Bauleiter, der jedoch inzwischen gestorben sei.

Die beiden angeklagten ehemaligen Mitarbeiter von Straßen.NRW sollen das Gutachten wiederum nicht angefordert haben - obwohl ihnen die Abnahme unter Vorbehalt bekannt gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine Verletzung ihrer Kontrollpflicht.

Der Verteidiger eines 59-Jährigen betonte, dass es sich um ein Unglück gehandelt habe. Sein Mandant trage dafür keine Verantwortung. Der Prozess ist bis Ende des Jahres terminiert. (dpa)