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Zweifel an Beweisen: Meißner wegen digitalen Missbrauchs angeklagt

Ein 18-Jähriger steht in Meißen vor Gericht, weil er angeblich über Instagram explizite Bilder einer 13-Jährigen angefordert haben soll – doch die Beweislage wirft Fragen auf.

Von Martin Skurt
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Die Beweislage ist gegen einen 18-jährigen Meißner zu dünn. Eingestellt wurde das Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen über Instagram trotzdem noch nicht.
Die Beweislage ist gegen einen 18-jährigen Meißner zu dünn. Eingestellt wurde das Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen über Instagram trotzdem noch nicht. © Symbolfoto: Pexels

Am Amtsgericht Meißen entfaltete sich kürzlich eine Verhandlung, die die modernen Herausforderungen der digitalen Welt in den Fokus rückte. Ein 18-Jähriger steht unter Anklage wegen des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen über digitale Medien. Der Staatsanwalt legte eine detaillierte Chronologie vor, die den Angeklagten beschuldigt, im Mai 2021 über Instagram explizite Bilder einer 13-Jährigen angefordert zu haben. Er zitiert aus Chat-Verläufen, in denen der Angeklagte detaillierte Anfragen nach Bildern stellt, um seine sexuellen Fantasien zu befriedigen.

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