Partner im RedaktionsNetzwerk Deutschland
SZ + Döbeln

Urteil in Missbrauchsprozess nach einem Jahr Unterbrechung

Ein 40-Jähriger hat sich seiner Stieftochter sexuell genähert. Deren Glaubhaftigkeit wurde nun durch ein Gutachten bestätigt.

Von Dirk Westphal
 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Ein 40-Jähriger aus der Region Döbeln wurde wegen des sexuellen Missbrauchs an einem Kind unter 14 Jahren verurteilt.
Ein 40-Jähriger aus der Region Döbeln wurde wegen des sexuellen Missbrauchs an einem Kind unter 14 Jahren verurteilt. © dpa-Zentralbild

Döbeln. Ein Jahr ist es her, dass ein mittlerweile 40-jähriger in der Region Döbeln lebender Mann, der aus der Ukraine stammt, erstmals auf der Anklagebank des Amtsgerichtes Döbeln Platz nehmen musste.

Vorgeworfen wurde dem bislang nicht vorbestraften Angeklagten, sich zwischen Oktober 2020 und März 2022 seiner im Jahr 2012 geborenen Stieftochter sexuell genähert zu haben, wobei es zu fünf Vorfällen gekommen sei, strafbar als sexueller Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren.

Antrag auf forensisch-psychiatrisches Gutachten

Vor Jahresfrist hatte die Verteidigung die Einschätzung der Glaubwürdigkeit der minderjährigen Zeugin durch einen Sachverständigen beantragt. Dazu wurden die Unterlagen einer Psychologin eingereicht.

Diese besagten, dass bei der Zeugin eine posttraumatische Belastungsstörung nicht ausgeschlossen sei. Es war deshalb die Frage zu klären, ob die Aussagen der jungen Zeugin – in Anbetracht des vergangenen Zeitraumes – als glaubwürdig eingeschätzt werden können, oder eine Suggestion der Mutter des Kindes und mittlerweile Ex-Frau des Angeklagten vorliege.

Das Gericht setzte das Verfahren damals bis zum Vorliegen des Gutachtens aus, was nunmehr der Fall war.

Mit gesenktem Kopf und ernster Miene reagierte der Angeklagte auf die erneute Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft, die ihm eine Dolmetscherin übersetzte.

Im Anschluss unterbrach der dem Schöffengericht vorsitzende Richter Simon Hahn die Verhandlung zu einem Rechtsgespräch.

Gericht, Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung kamen in diesem zum Ergebnis, dass einem Geständnis im Falle eines sexuellen Missbrauchs eine große Bedeutung zukäme, da Kindern eine Vernehmung und damit eine noch größere psychische Belastung als ohnehin erspart bliebe.

In diesem Sinne wurde hinter verschlossener Tür ausgehandelt, dass der Angeklagte im Falle eines Geständnisses zu 1,8 bis zwei Jahren Freiheitsentzug mit einer in Aussicht gestellten Bewährungszeit von drei Jahren verurteilt würde.

Als Wiedergutmachung seien 5.000 Euro zu zahlen. Außerdem wäre der Besuch einer Sexualtherapie Bestand dieser Verständigung.

Bedingung dafür sei eine formale Aussage, so Richter Simon Hahn, der weiter erklärte: „Wenn alle diesen Verständigungsvorschlag annehmen, ist das Gericht daran gebunden. Eine Abweichung gibt es dann nur bei einer anderen Rechtslage.“

Angeklagter räumt Übergriffshandlungen ein

„Er räumt alle Übergriffe und Handlungen ein. Er bedauert es außerordentlich“, erklärte Rechtsanwalt Ulf Israel im Namen seines Mandanten. Mit dieser Einlassung ersparte der Angeklagte dem Kind die Aussage vor Gericht.

Der mit dem forensisch-psychologischen Gutachten beauftragte Dr. phil. Steffen Dauer vom Institut für Rechtspsychologie und Forensischer Psychiatrie Halle (Saale) erklärte, dass die Aussagen des geschädigten Kindes „sehr erlebnisbegründet“, sprich glaubhaft seien.

Ein suggestiver Einfluss der Mutter sei zwar nicht auszuschließen, doch habe dieser keine Wirkung gezeigt.

Wie in der Verständigung ausgehandelt, forderte die Staatsanwaltschaft für den sexuellen Missbrauch eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, auszusetzen zu drei Jahren Bewährung, die Zahlung von 5.000 Euro an das Kind, den Besuch einer Sexualtherapie sowie die Übernahme der Kosten für das Verfahren und der Nebenklage.

Die Verteidigung schloss sich dem Antrag an, dem auch das Gericht nachkam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.