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Supermarkt-Dieb droht in Döbeln mit Messer

Ein Döbelner ist wegen schweren, räuberischen Diebstahls angeklagt. Warum der Prozess mit Verspätung begann.

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Wegen räuberischen Diebstahls stand ein Döbelner vor Gericht. Die Verhandlung begann mit halbstündiger Verspätung.
Wegen räuberischen Diebstahls stand ein Döbelner vor Gericht. Die Verhandlung begann mit halbstündiger Verspätung. © André Braun

Döbeln. Alle waren erschienen in Saal 203 des Amtsgerichts Döbeln. Zwei Schöffen, Richterin Christa Weik, die Verteidigung, die Staatsanwaltschaft und mehrere Zeuginnen. Wer fehlte, war der 39-jährige Döbelner, der wegen schweren, räuberischen Diebstahls und Diebstahls mit Waffen vor Gericht stehen sollte.

Ohne große Illusionen, dass die Verhandlung beginnen kann, schickte die Vorsitzende die Polizei los, um den Angeklagten im Gericht vorzuführen. Und siehe da, eine halbe Stunde später steckte dieser seinen Kopf durch den Türspalt, nannte fragend seinen Namen und nahm auf der Anklagebank Platz.

Sucherfolg per Handyanruf

Ein Polizist habe ihn auf seinem Handy angerufen, erklärte der 39-Jährige, der nach eigenem Bekunden nichts von dem Termin gewusst habe, da er seine Post nicht öffnen würde. Nach kurzer Verständigung zwischen Anwalt und Angeklagten konnte der geplante Prozess so doch noch beginnen.

Am 4. August 2023 soll der Mann im Döbelner Edeka-Markt mehrere Dinge in seinen Rucksack gesteckt haben. An der Kasse habe er zwei Teile auf das Band gelegt und bezahlt, die im Rucksack befindlichen Dinge allerdings nicht.

Als er im Kassenbereich von drei Mitarbeiterinnen und einem Mitarbeiter zur Rede gestellt wurde, zog er ein Messer, das er, laut Staatsanwaltschaft auf den Bauch einer der Verkäuferinnen richtete. Darauf traten die Supermarktangestellten zurück und ließen den mutmaßlichen Dieb laufen.

Bei einem weiteren Diebstahl im Penny-Markt an der Mastener Straße, ebenfalls im August 2023, hatte der Döbelner ein Messer um den Hals hängen, als er wieder Waren in seinen Rucksack packte. Doch diesmal kümmerte sich die vorsorglich herbeigerufene Polizei gleich um den ihnen bekannten Angeklagten.

„Mein Mandant bestreitet im ersten Fall Waren entwendet, gibt aber zu, ein Messer gezogen zu haben, weil er sich durch die Vielzahl der Mitarbeiter bedroht sah“, erklärte Rechtsanwalt Klee. „An die zweite Tat kann er sich nicht erinnern.“

Richterin Christa Weik fragte daraufhin, ob der Angeklagte Alkohol oder Drogen nimmt. Alkohol verneinte dieser, während er sich zu Drogen bekannte. Seit seinem 16 Lebensjahr nehme er diese, war zwischendurch neun Jahre clean und habe vor drei Jahren „wieder bewusst damit begonnen“.

Ein weiteres anhängliches Verfahren, wohl wegen unerlaubten Waffenbesitzes – beim Angeklagten waren Spring- und Butterflymesser sowie Schlagringe beschlagnahmt worden – stellte die Vorsitzende gegen den Verzicht der Zurückgabe dieser Waffen ein.

Zeuginnen bestätigen Anklagevorwürfe

Die beiden in den Zeugenstand berufenen Verkäuferinnen bestätigten die Anklage der Staatsanwaltschaft und schilderten detailliert die Bedrohung durch das Messer. Dieses habe der Angeklagte nach der Androhung, die Polizei zu holen, mit den Worten: „Willst du die Polizei jetzt immer noch holen?“, gezogen.

Eine Mitarbeiterin des anderen Supermarktes schilderte ihre Beobachtungen zum Diebstahl, ein Polizeibeamter, der zu beiden Tatorten gerufen wurde, seine Eindrücke zu den Straftaten.

Letztendlich befanden Gericht und Staatsanwaltschaft, zu den Vorfällen weitere Zeugen hören zu müssen, um sich ein Urteil bilden zu können, wie der Angeklagte zu bestrafen ist. Der Prozess wird am 6. September fortgesetzt.