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Dresden

Nach "Querdenker"-Demo in Dresden - Kontrolle eines 26-Jährigen eskaliert

Nach einer Demonstration in Dresden-Laubegast kontrolliert die Polizei einen Radfahrer - das Rücklicht fehlt. Als er seine Personalien nennen soll, verhält er sich auffällig. Erst vor Gericht erklärt sich nun, warum.

Von Alexander Schneider
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Regelmäßig ist im Winter 2021/2022 in Laubegast gegen die Corona-Schutzmaßnahmen demonstriert worden. Nach einer solchen Demo eskalierte eine Polizeikontrolle.
Regelmäßig ist im Winter 2021/2022 in Laubegast gegen die Corona-Schutzmaßnahmen demonstriert worden. Nach einer solchen Demo eskalierte eine Polizeikontrolle. © privat

Dresden. Weil er bei Dresdner "Querdenker"-Demonstrationen meist in einem grünen Drachenkostüm vorweg lief, nannten Polizisten ihn "Tabaluga". Der 26-Jährige war den Uniformierten daher mehr oder weniger bekannt. Nach einer solchen Demo an einem Sonntagabend Ende Februar 2022 stellten die Beamten den jungen Mann in Laubegast fest – ohne Kostüm zwar, aber auf einem Fahrrad ohne Rücklicht.

Obschon auf dem Heimweg entschlossen sich die Beamten zu einer Kontrolle, um den unterbeleuchteten Radler auf die Gefahren der Dunkelheit hinzuweisen. Die Kontrolle jedoch eskalierte, und so fand sich der Betroffene nun als Angeklagter vor dem Amtsgericht Dresden wieder: wegen Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte sowie Beleidigung.

Kontrolle zog sich in die Länge

Ein weiteres Ermittlungsverfahren war bereits im Hinblick auf das aktuelle Strafverfahren eingestellt worden. Der 26-Jährige war verdächtigt worden, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, da die Laubegaster Demo nicht angemeldet worden war und er durch sein auffälliges Verhalten an der Spitze des Protestzugs der Versammlungsleiter gewesen sein könnte. Es war also auch keine Überraschung, dass einige bekannte Mitorganisatoren von coronakritischen "Querdenker"-Demos als Zuschauer im Gerichtssaal saßen.

Die nächste Überraschung war, dass der Angeklagte nicht in der Lage war, seine Personalien zu nennen. Er musste sie von seinem Ausweis ablesen. Der Grund ist eine Erkrankung, an der der Dresdner tatsächlich seit Jahren leidet. Gleichsam erklärte dies, warum sich die Kontrolle in Laubegast derart in die Länge gezogen hatte. Der 27-Jährige hatte damals keinen Ausweis dabei und war nicht in der Lage, den Polizisten seine Personalien flüssig zu nennen.

Es habe eine Weile gedauert, ehe er seinen Vornamen und schließlich auch seinen Nachnamen genannt hatte, wie der Angeklagte selbst berichtete. Seine Wohnanschrift habe er nur grob mit "Richtung Gorbitz" angeben können. Er berichtete, dass nicht er die Beamten geschlagen habe, sondern er vielmehr von den Uniformierten gegen eine Mauer gestoßen worden sei. Er habe lediglich die Arme vor seinem Oberkörper verschränkt.

Gericht stellt Verfahren ein

Während die Polizisten in ihrem System die Personalien recherchierten, wurde der Angeklagte immer lauter. Er rief "Lasst mich los!" und "Was soll das!", schließlich sogar "Hilfe!". Das zeigten knapp zehnminütige Videobilder der Kontrolle. Ein Polizist berichtete als Zeuge, dass er und seine Kollegen hätten prüfen wollen, ob sie es wegen des fehlenden Lichts bei einer Ermahnung hätten belassen dürfen oder den Radler mit einem Bußgeld verwarnen müssen. Von der Erkrankung hatten sie keine Kenntnis.

Auch der Richter wusste zunächst nichts von der Krankheit, wie er einräumte. Am Ende der mehrstündigen Verhandlung stellte das Gericht das Verfahren gegen den Angeklagten ein. Die Polizisten hätten sich korrekt verhalten, auch das Recht gehabt, den Angeklagten zu kontrollierten und seine Personalien zu überprüfen, so der Vorsitzende. Er riet dem Angeklagten, künftig einen Nachweis seiner Erkrankung mitzuführen oder zumindest seinen Ausweis als Foto auf dem Handy vorzeigen zu können.