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Sachsen
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Klimaaktivisten erzielen Gerichtserfolg gegen Sachsens Polizei

Zwei Mitglieder der Letzten Generation waren an der Blockade einer Rollbahn des Leipziger Flughafens Anfang August beteiligt. Sie sollten sich fortan täglich bei der Polizei melden - jetzt nicht mehr.

Von Ulrich Wolf
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Anfang August durchsuchte die Polizei Wohnungen von Mitgliedern der Letzte Generation, unter anderem in Leipzig.
Anfang August durchsuchte die Polizei Wohnungen von Mitgliedern der Letzte Generation, unter anderem in Leipzig. © dpa/Tobias Junghannß

Leipzig. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat polizeiliche Meldeauflagen gegen zwei Mitglieder der Klimaschutzbewegung "Letzte Generation" außer Vollzug gesetzt. Die Prognose der Polizei, die beiden Aktivisten würden erneut Straftaten begehen, sieht das Gericht derzeit nicht. Es gebe dafür "keinen hinreichenden Zusammenhang", teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Die polizeiliche Meldeauflage hat das Ziel, verdächtige Personen für einen bestimmten Zeitraum von einem bestimmten Ort fernzuhalten, um neue Straftaten zu verhindern. Im konkreten Fall hatte die Polizeidirektion Sachsen angeordnet, dass die beiden Klimaaktivisten sich täglich zwischen dem 12. August und 11. September 2024 täglich um acht und um 17 Uhr beim Polizeirevier Leipzig-Zentrum zu melden hätten. Sollten sie dem nicht nachkommen, müsse ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro gezahlt werden.

Gegen die beiden Aktivisten gibt es laut Gericht zwar bundesweit eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren, unter anderem auch wegen der Blockade einer Rollbahn am 1. August am Leipziger Flughafen, dennoch reiche die Ankündigung der Letzten Generation von weiteren, "weltweit koordinierten Flughafenproteste" nicht aus, um die Meldeauflagen zu rechtfertigen. Im aufgeführten Zeitraum seien keine konkreten Aktionen bekannt; damit fehle die "Erwartbarkeit von Straftaten". Die Richter bewerteten die Meldeauflage auch als "unverhältnismäßig". Der Eingriff in die Rechte der Betroffene erscheine schwerwiegend, eine freie Bewegung im Bundesgebiet werde damit "faktisch unmöglich". Das sei ein "Eingriff in das Grundrecht der Freizügigkeit".

BKA registriert rund 1.800 Straftaten der Letzten Generation

Die Richter ließen auch durch eine Statistik des Bundeskriminalamtes (BKA) nicht von ihrem Beschluss abbringen. Dieser zufolge registrierte das BKA zwischen Januar 2022 und März 2024 rund 1.800 Straftaten von Mitgliedern der Letzten Generation. 1.100 davon waren Sachbeschädigungen, 650 Taten fielen in den Bereich der Nötigung/Bedrohung.

Das Gericht bestätigt mit der jetzigen Entscheidung seine frühere Rechtsprechung zu Meldeauflagen gegenüber Mitgliedern der Letzten Generation; allerdings kann dagegen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.