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Dresden

Rabatz am Dresdner Flughafen: Flugverbot für betrunkenen Passagier

Am Dresdner Flughafen wird ein 35-jähriger Passagier derart ausfällig, dass der Copilot sich weigert, ihn mitfliegen zu lassen. Daraufhin konzentriert sich der Mann auf die Polizisten.

Von Alexander Schneider
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Nachdem der Copilot einen Reisenden vom Mitflug ausgeschlossen hatte, beschäftigte der Betrunkene im Dresdner Flughafen noch allerhand Polizisten.
Nachdem der Copilot einen Reisenden vom Mitflug ausgeschlossen hatte, beschäftigte der Betrunkene im Dresdner Flughafen noch allerhand Polizisten. © Sven Ellger/Archiv

Dresden. Eines muss man dem Angeklagten lassen: Er hat sich bei allen vier geschädigten Polizisten in seinem Prozess am Amtsgericht Dresden ordentlich entschuldigt. Es sei nicht seine "Art", aggressiv gegenüber Beamten zu werden, sagte er. An seine Taten könne er sich aber nicht erinnern.

Er sei gegen 9 Uhr am Dresdner Flughafen gewesen, obwohl sein Flug nach Frankfurt/Main erst mittags startete. Er habe zu viel Whisky getrunken, obwohl auch das nicht seine "Art" sei. Als Bauleiter für Messestände habe er nach Birmingham in England gemusst: "Mein erster Job nach der dreimonatigen Babypause."

Laut Anklage war der Passagier am 28. Februar 2022 so laut und aggressiv geworden, dass sich der Copilot weigerte, ihn mitzunehmen. Nach dem Flugverbot sei er so erregt gewesen, dass die Bundespolizei wieder alarmiert wurde, um den Schreihals aus dem Sicherheitsbereich und dann aus dem Terminal zu komplimentieren. Das ging nicht ohne Ärger ab.

Der Angeklagte habe sein Handy auf den Boden geworfen, sodass das Display splitterte, er habe in Kampfstellung die Beamten mehrfach herausgefordert: "Los! Kommt doch!" Die Beamten, die ihm bereits vor dem Abflug ermahnt hatten, gingen auf das Angebot nicht ein. Sie brachten ihn nach draußen. Dort soll der Täter mehrfach versucht haben, sie zu schlagen und zu treten.

Eine Nacht im Polizeigewahrsam

Anschließend landete er im Gewahrsam der Bundespolizei, wurde Stunden später von der Dresdner Polizei übernommen. Da soll er wieder Theater gemacht haben - sodass er in eine Gewahrsamszelle auf der Schießgasse kam. Bei der abendlichen Blutentnahme hatte er noch mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut. Zur Tatzeit muss der Wert jedoch weit über zwei Promille gelegen haben.

Alle vier Polizeibeamte konnten sich im Zeugenstand noch recht gut an das Auftreten des Angeklagten erinnern. Sie berichteten, wie sie ihn zunächst einer sogenannten Gefährderansprache unterzogen hatten. Da hatten sie den auffällig lauten Fluggast noch vor dem Einchecken belehrt, dass er sich benehmen soll. Falls nicht, könnte er als Passagier ausgeschlossen werden.

Genau so kam es dann auch - und nun waren die Beamten wieder gefragt, den Störer aus dem Sicherheitsbereich zu entfernen. Ihrem Eindruck nach habe Mann nicht gelallt und sie schon richtig verstanden. Er sei ihren Anweisungen, das Gebäude zu verlassen, jedenfalls teilweise nachgekommen - um dann plötzlich stehenzubleiben, und sie in der Haltung eines Boxers zum Kampf aufzufordern.

Nie im Gefängnis

Verletzt habe er sie nicht, doch auch er habe offenbar für die Beamten überraschend keinen Schmerz gespürt, als einer der Uniformierten den Tritt des Betrunkenen mit seinem Schlagstock abgewehrt hatte. Kurz: Wie stark alkoholisiert der Angeklagte tatsächlich war, blieb unklar.

Der junge Vater ist extrem häufig vorbestraft. 20 Einträge zählt sein Register. Betrug, Diebstahl, Schwarzfahren, Drogengeschichten. Ist das also mehr "seine Art"? Der Mann legte Wert auf die Feststellung, dass er trotz seiner zahlreichen Freiheitsstrafen, darunter auch Bewährungsbrüche, nie im Gefängnis war.

Die Richterin wertete die vielen Verurteilungen – "eine ganz schöne Latte" – strafschärfend. Sie verurteilte den 35-Jährigen daher unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Polizisten zu vier Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem muss er 1.000 Euro als Geldauflage an einen gemeinnützigen Verein für Familien zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.