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SZ + Dresden

Beim Einbruch in Dresden gestellt: 47-Jähriger kann's nicht lassen

Auch nach 24 Verurteilungen ist sich ein Franke treu und bricht in Dresdner Wohnungen ein. Das Problem: Drogen, seit seiner Jugend.

Von Alexander Schneider
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Den Anblick von Justizwachtmeistern kennt ein heute 47-jähriger Dauergast in bayrischen wie sächsischen Gefängnissen. Der Einbrecher kassierte am Freitag am Amtsgericht Dresden seine 25. Verurteilung und bleibt in staatlicher Obhut.
Den Anblick von Justizwachtmeistern kennt ein heute 47-jähriger Dauergast in bayrischen wie sächsischen Gefängnissen. Der Einbrecher kassierte am Freitag am Amtsgericht Dresden seine 25. Verurteilung und bleibt in staatlicher Obhut. © Symbolfoto: Rene Meinig

Dresden. Zuletzt hat er es gerade auf ein Jahr in Freiheit geschafft. Seit 1. Juni dieses Jahres sitzt Sascha K. wieder ein. So geht das schon seit 30 Jahren mit dem Franken. Seine Drogensucht hat dem 47-Jährigen tiefe Einblicke in Strafjustiz und in Haftanstalten mehrerer Bundesländer ermöglicht.

Am Sonnabend, 1. Juni, stromerte er auf der Suche nach Geld für sein Crystal durch Pieschen. An einem Mehrfamilienhaus in der Leisniger Straße fiel ihm mittags ein gekipptes Badfenster auf. Zufälligerweise stand auch ein Stuhl nicht weit. Auf dem Stuhl schaffte es der Mann, das Fenster zu öffnen.

In der Wohnung des Ehepaars, das nicht zu Hause war, kramte er vermeintlich werthaltige Sachen zusammen, um sich dann über den Balkon aus dem Staub zu machen. Dort jedoch wurde K. von einem aufmerksamen Nachbarn bemerkt. Der 49-Jährige alarmierte die Polizei, folgte dem Einbrecher und hielt ihn bis zum Eintreffen der Beamten fest. Was dann kam, hatte K. wohl schon öfter erlebt. Festnahme, Haftbefehl, Untersuchungshaft.

Am Freitag stand er vor dem Amtsgericht Dresden. Auf schweren Wohnungseinbruchdiebstahl steht ein Jahr Haft. Der Gesetzgeber hat bei dem 2017 verschärften Verbrechenstatbestand keine Milderungen erlaubt, aber K. wäre auch kein Kandidat dafür. Seine Justizkarriere startete er als Jugendlicher im August 1992 in Bayern mit Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Sache wurde wie bei jungen Ersttätern üblich weggekuschelt.

Erste Haftstrafe vor 30 Jahren

Ernst wurde es in seinem dritten Strafverfahren 1994, als er wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung eine 26-monatige Jugendstrafe erhielt. Und so ging es weiter: Handel mit Drogen, Raub, Betrug, Diebstahl, Computerbetrug, Beleidigung. Und Wohnungseinbruchdiebstähle. 24 Einträge zählt das Vorstrafenregister, meist Freiheitsstrafen, die längste, drei Jahre acht Monate, gab es Mitte der 2010er am Amtsgericht Dresden.

Genau dort sitzt er nun wieder an diesem Freitag. "Das stimmt alles so weit", sagt K., nachdem der Staatsanwalt die kühne Pieschner Tat verlesen hatte. Die Beute im Wert von um die 500 Euro – Schmuck, Uhren, zwei Tablets, Kopfhörer und Sonnenbrillen 500 Euro – wurde gerettet. Ein Schaden war nicht entstanden. "Allenfalls ein paar Kratzer am Fenster", sagt Richter Thomas Hassel, der Vorsitzende des Schöffengerichts. Laut Verteidiger Matthias Ketzer habe sein Mandant das Fenster nicht aufgebrochen, lediglich hineingegriffen.

Nach wenigen Feststellungen zum Leben des Angeklagten – eine Kindheit, die man niemandem wünscht, mehr Drogenerfahrungen, als einem lieb sein kann, und dann der Absturz in Sucht und Beschaffungskriminalität, erst viel Ecstasy bei Technopartys, jetzt vor allen Crystal.

K. wird zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt. Er habe die Möglichkeit, eine Drogentherapie anzugehen. Nach einer Dreiviertelstunde ist der Prozess beendet und das Urteil rechtskräftig. "Auf Wiedersehen" hat zwar niemand gesagt, aber man wird wohl davon ausgehen können.