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Buschmann offen für Fußfesseln bei häuslicher Gewalt

Wenn Ex-Partner gewalttätig sind, kann eine elektronische Fußfessel für mehr Sicherheit sorgen, weil die Polizei eingeschaltet wird. Wie sieht der Bundesjustizminister das?

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Mit Fußfesseln für die Ex-Partner könnte häusliche Gewalt eingedämmt werden.
Mit Fußfesseln für die Ex-Partner könnte häusliche Gewalt eingedämmt werden. © Julian Stratenschulte/dpa (Symbolbild/Archiv)

Berlin. Justizminister Marco Buschmann sieht in elektronischen Fußfesseln für Täter ein Mittel im Kampf gegen häusliche Gewalt. Er sei offen dafür, sie einzusetzen, sagte der FDP-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Auch Regelungen im Gewaltschutzgesetz kann ich mir grundsätzlich vorstellen." Die elektronische Fußfessel übermittelt den Aufenthaltsort - nähert sich jemand trotz eines Annäherungs- und Kontaktverbots etwa der Wohnung der Betroffenen, wird die Polizei alarmiert.

Für Fälle häuslicher Gewalt sei zuerst die Polizei vor Ort zuständig. "Für das Polizeirecht sind die Länder zuständig, daher müssen zuerst die Länder entscheiden, ob sie in ihrem Polizeirecht eine elektronische Fußfessel einsetzen wollen", sagte Buschmann. Für eine längerfristige Anordnung könne es Sinn machen, auch Familiengerichte einzubeziehen. Er lasse prüfen, ob es hierbei Spielraum für eine bundesgesetzliche Regelung gebe.

Hessen bringt Bundesratsinitiative pro Fußfessel ein

Im vergangenen Jahr waren laut Polizeilicher Kriminalstatistik insgesamt 256.276 Menschen offiziell von häuslicher Gewalt betroffen - 6,5 Prozent mehr als 2022. Bereits im Jahr davor hatte es einen Anstieg um mehr als acht Prozent gegenüber 2021 gegeben.

Zuletzt hatte Hessen eine Bundesratsinitiative zum Einsatz elektronischer Fußfesseln bei häuslicher Gewalt auf den Weg gebracht. Das Landesjustizministerium schlägt vor, Fußfesseln durch eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes im Bundesgesetz zu verankern.

Zur Begründung sagte Landesjustizminister Christian Heinz (CDU): "Momentan gibt es lediglich nach den Polizeigesetzen der Länder die Möglichkeit, dass Betroffene von häuslicher Gewalt durch die elektronische Fußfessel bei den Tätern nur kurzfristig und vorübergehend geschützt werden, eben bis gerichtliche Maßnahmen greifen." (dpa)