Königsbrück. Die Geldbeträge, die Wahlhelfer für ihren Einsatz zur Landtagswahl in Sachsen am 1. September 2024 als sogenanntes Erfrischungsgeld bekommen, sind in der Landeswahlordnung festgelegt: 35 Euro für den Vorsitzenden der Wahlkommission, 25 Euro für die übrigen Mitglieder. Dieses Geld bekommen die Kommunen vom Land erstattet.
Im Königsbrücker Stadtrat sollten jetzt genau diese Beträge beschlossen werden. Doch ein Großteil der Stadträte hielt sie für einen Einsatz einen ganzen Sonntag lang, einschließlich der Zeit zum Auszählen der Stimmen, für zu gering,. „Ich halte die Beträge für zu gering, vor allem, weil überall Wahlhelfer gesucht werden“, sagte zum Beispiel Wolfgang Gut (AfD).
Letztlich wurde vorgeschlagen, den Betrag zu verdoppeln. Das würde bedeuten, dass die Vorsitzenden 60 Euro und die Mitglieder 50 Euro erhalten. Mit einer knappen Mehrheit von sieben Ja-Stimmen und sechs Nein-Stimmen sprach sich der Stadtrat für die Erhöhung aus. Der Mehrbetrag wird aus dem Haushalt der Stadt finanziert. (SZ/Hga)