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Wie lange in Großenhain gefeiert werden darf

Die Stadt Großenhain hat ihre Polizeiverordnung präzisiert. Die gravierendste Änderung betrifft die Einhaltung der Ruhezeiten.

Von Thomas Riemer
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Auch das Abbrennen von Feuerwerken ist in der Polizeiverordnung klar geregelt.
Auch das Abbrennen von Feuerwerken ist in der Polizeiverordnung klar geregelt. © Foto: Archiv/Kristin Richter

Großenhain. Laue Sommernächte sind angesagt. Der Grill wird angeworfen, im Pool geplanscht, Cocktails genossen - und natürlich geht ohne Partymusik gar nichts. Man trifft sich zum Plausch mit Freunden und Nachbarn. Und je später der Abend, umso lebendiger wird es.

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