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Polizei stellt Wildangler-Gruppen in Großenhain und Schönfeld

Angeln ohne Schein kann schnell zur Straftat werden. Diese Erfahrung mussten am Wochenende einige Männer bei Großenhain und Schönfeld machen.

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Symbolfoto: Für das Angeln gelten in Deutschland oft strenge Regeln.
Symbolfoto: Für das Angeln gelten in Deutschland oft strenge Regeln. © SAE Sächsische Zeitung

Großenhain/Schönfeld. Zwei Männergruppen wurden am Wochenende von der Polizei gestellt, weil sie gegen das Sächsische Fischereigesetz verstießen, will heißen: ohne Angelschein angelten. Am Freitagabend bemerkten Zeugen zum ersten Mal vier Männer an einem Teich beim Schönfelder Ortsteil Linz, die bereits mehrere Fische geangelt hatten. Bevor die Polizei jedoch eintraf, waren die Angler geflohen und ließen die rund 25 Fische zurück, die sie bereits aus dem Gewässer gezogen hatten.

Tags darauf hatten die Polizisten mehr Glück. Am Samstagabend wurden mutmaßlich dieselben vier Männer an einem Teich in Großenhain beim Angeln beobachtet, wo sie gestellt werden konnten. Die vier Rumänen im Alter von 37 bis 46 Jahren konnten weder einen Angelschein noch eine Berechtigung für die Pachtgewässer vorweisen. Die Ausrüstungen wurden sichergestellt.

Am Sonntagnachmittag stellten Polizisten vier weitere Männer am Röderneugraben in Großenhain. Ein 23-Jähriger sowie ein 31-Jähriger aus der Gruppe angelten. Auch gegen dieses Quartett rumänischer Staatsbürger wird nun wegen des Verstoßes gegen das Fischereigesetz ermittelt. (SZ)