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Landtagswahl: Reichenbacherin fühlt sich bei Wahl nicht ernst genommen

Eine Reichenbacherin, die mit ihrer behinderten Tochter im Rathaus wählen war, durfte nicht mit in die Wahlkabine. Obwohl es ihr gutes Recht war.

Von Constanze Junghanß
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So sieht es üblicherweise in einer Wahlkabine aus. Manchmal muss aber ein Zweiter hinein, um beim Ausfüllen des Wahlscheins zu helfen - als Betreuer.
So sieht es üblicherweise in einer Wahlkabine aus. Manchmal muss aber ein Zweiter hinein, um beim Ausfüllen des Wahlscheins zu helfen - als Betreuer. © dpa

Christine Büchner ist in Sorge, dass die Stimme ihrer geistig behinderten Tochter bei der Auszählung zur Landtagswahl nicht berücksichtigt worden sein könnte. Die Reichenbacherin war am Wahlsonntag gemeinsam mit ihrem erwachsenen Kind im Wahllokal des Rathauses auf der Görlitzer Straße. Sie schildert, dass sie ihre Tochter in die Wahlkabine begleitete, um ihr als ihre Betreuerin beim Ausfüllen des Wahlbogens zu helfen. Eine entsprechende Betreuungsverfügung hatte sie dabei. „Das würde nicht zählen, wurde mir gesagt“, berichtet sie und auch, dass sie die Wahlkabine habe wieder verlassen müssen. „Meine Tochter setzte dann alleine ihr Kreuz“, sagt Christine Büchner. Die Stimmzettel von Mutter und Tochter landeten in der Wahlurne. Christine Büchner fühlte sich nicht ernst genommen.

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