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Görlitz

Landkreis Görlitz: Was Briefwähler zur Landtagswahl 2024 beachten müssen

Wer zur sächsischen Landtagswahl am 1. September die Briefwahl nutzen möchte, sollte ein paar Hinweise und Fristen beachten. Hier gibt es den Überblick dazu.

Von Matthias Klaus
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Kreiswahlleiter Karl Ilg mit den Stimmzetteln zur Landtagswahl im Landkreis Görlitz.
Kreiswahlleiter Karl Ilg mit den Stimmzetteln zur Landtagswahl im Landkreis Görlitz. © Paul Glaser/glaserfotografie.de

Am 1. September wählen die Einwohner in Sachsen einen neuen Landtag. 37 Kandidaten bewerben sich im Landkreis Görlitz in den Wahlkreisen 57 bis 60 um vier Direktmandate im Sächsischen Landtag

Wie können Wahlberechtigte die Briefwahl beantragen?

Wahlberechtigte im Landkreis Görlitz erhalten von der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, per Post ihre Wahlbenachrichtigung. Das soll laut Landratsamt spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl zum Sächsischen Landtag geschehen sein, also bis zum 11. August. Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich auch der Antrag zum Erteilen eines Wahlscheins. Am einfachsten ist es, den auszufüllen und die Wahlbenachrichtigungskarte zu unterschreiben, heißt es aus dem Landratsamt Görlitz.

Der Wähler beantragt also zunächst seinen Wahlschein bei seiner Gemeinde. Die Gemeinde wiederum schickt dann den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu. Möglich ist auch, dass der Wähler die Unterlagen selbst abholt. Dann kann auch die Briefwahl vor Ort erledigt werden. Zu den Unterlagen gehört eine Anweisung zur Briefwahl, die alle weiteren Schritte erläutert, zudem der Wahlschein, der die Wahlberechtigung nachweist und der Stimmzettel, auf dem der Wähler letztendlich seine Kreuze macht.

Die Briefwahl kann neben schriftlich auch mündlich - mit persönlicher Vorsprache - per Fax, per E-Mail oder auch online beantragt werden - nicht aber telefonisch.

Bis wann kann die Briefwahl beantragt werden?

Wahlberechtigte können die Briefwahl noch zwei Tage vor der Landtagswahl, also bis zum 30. August, 16 Uhr beantragen. In Fällen von nachgewiesener Erkrankung ist das auch noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich.

Wie sind die Unterlagen zur Landtagswahl auszufüllen?

Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählt er die Direktkandidaten aus seinem Wahlkreis, mit der zweiten entscheidet er sich für die Landesliste einer Partei. Jeder Wähler kann also zwei Kreuze machen. Es gibt im Landkreis Görlitz vier Wahlbezirke, 57 bis 60. Hier unterscheiden sich die Stimmzettel bei der Direktstimme.

In Gemeinden, in denen zugleich eine Bürgermeister- beziehungsweise Oberbürgermeisterwahl stattfindet, erhalten die Wähler zudem auch die Briefwahlunterlagen für diese Wahl. Auch hierbei müssen sie den Wahlschein und einen Stimmzettel ausfüllen, teilt das Landratsamt mit.

Der Stimmzettel ist jeweils in den Stimmzettelumschlag zu stecken, der muss zugeklebt werden. Dann kommt der ausgefüllte Wahlschein mit dem Stimmzettelumschlag in den Wahlbriefumschlag - ebenfalls wieder zukleben und an die aufgedruckte Adresse schicken.

Wer nicht lesen kann oder so beeinträchtigt ist, dass er den Stimmzettel nicht selbstständig ausfüllen kann, darf die Hilfe einer anderen Person in Anspruch nehmen. Diese muss dann anstelle des Wählers die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein unterschreiben.

Stimmzettel zur Landtagswahl im Landkreis Görlitz.
Stimmzettel zur Landtagswahl im Landkreis Görlitz. © Paul Glaser/glaserfotografie.de

Bis wann sind die Unterlagen abzuschicken?

Der Wahlbriefumschlag für die Landtagswahl muss am 1. September um 16 Uhr an der aufgedruckten Adresse eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Eingang ist der Wähler verantwortlich, heißt es aus dem Landratsamt Görlitz. Bei der Bürgermeister- beziehungsweise Oberbürgermeisterwahl muss der Wahlbrief bis 18 Uhr eingegangen sein. Die Wahlbriefe werden von der Deutschen Post kostenlos befördert.

Welche Fehler können Briefwähler machen?

Laut Landratsamt Görlitz sind die häufigsten Fehler bei der Briefwahl: die nicht unterschriebene Versicherung an Eides statt, nicht zugeklebte Stimmzettelumschläge, Wahlscheine und Stimmzettel im gleichen oder falschen Umschlag, fehlende Wahlscheine im Wahlbrief. Außerdem: nicht rechtzeitiges Absenden des Wahlbriefes, so dass er verspätet bei der aufgedruckten Adresse ankommt. Vermeiden ließen sich die Fehler, wenn die Unterlagen sorgfältig durchgelesen und die Hinweise auf dem mitgelieferten Merkblatt genau beachtet würden.

Gab es Probleme beim Versand der Briefwahlunterlagen im Kreis?

Ja. Im Wahlkreis 60, Bertsdorf-Hörnitz, Großschönau, Hainewalde, Kurort Jonsdorf, Leutersdorf, Mittelherwigsdorf, Oderwitz, Olbersdorf, Oybin, Stadt Seifhennersdorf, Stadt Zittau, verzögerte sich die Ausgabe der Briefwahl vom 5. bis 8. August. Zwar waren Stimmzettel ausgeliefert worden, es musste aber festgestellt werden, dass diese fehlerhaft sind. Bei dem Direktkandidaten der Freien Wähler fehlte der Kreis für die Kennzeichnung in dem neben dem Namen befindlichen Rechteck. Die Stimmzettel mussten deshalb neu gedruckt werden und konnten erst ab 5. August an die Gemeinden zur Ausgabe der Briefwahlunterlagen geschickt werden.

Die bereits ausgegebenen und in der Verwaltungsgemeinschaft Olbersdorf versandten insgesamt 190 Stimmzettel bleiben jedoch gültig. Auch die Stimmabgabe für den Kandidaten der Freien Wähler ist nicht eingeschränkt. Sie könne hier ohne den Kreis erfolgen, indem ein Kreuz in das zur Verfügung stehende leere Rechteck neben dem Namen gesetzt werde, so das Landratsamt.

Kreiswahlleiter Karl Ilg sagt dazu: „Der zusätzliche Aufwand, der mit dem Neudruck verbunden ist, ist sehr ärgerlich. Trotz mehrfacher Kontrollen wurde der Fehler nicht rechtzeitig vor dem Druck bemerkt. Leider lässt sich trotz allen Bemühens menschliches Versagen nie vollständig ausschließen. Es wurde aber mit der Entdeckung des Fehlers sofort reagiert, so dass es gelungen ist, einen entscheidenden Einfluss auf das Wahlergebnis damit auszuschließen."