Am Montag hat der Rektor der Polizeihochschule Rothenburg, Dirk Benkendorff, gegen einen Auszubildenden beamtenrechtliche Schritte eingeleitet. Das teilt Thomas Knaup, Sprecher der Sächsischen Polizeihochschule Rothenburg, mit. "Dem 18-Jährigen wurde verboten, die Dienstgeschäfte auszuüben und somit an der Ausbildung weiter teilzunehmen", so Thomas Knaup.
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Hintergrund sind Ermittlung gegen den Polizeianwärter durch die Kriminalpolizei: Es geht um den Vorwurf der Beleidigung sowie der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. "Der Tatverdächtige soll öffentlich verschiedene beleidigende sowie rechtsmotivierte Äußerungen getätigt haben", erklärt Thomas Knaup.
Der 18-Jährige soll andere Personen zum Teil mit sexuellen Äußerungen beleidigt haben und zum Teil mit Äußerungen mit Bezug zum Nationalsozialismus. Dies soll er gefilmt und über die sozialen Netzwerke veröffentlicht haben.
Rektor der Polizeihochschule äußert sich
Die Kriminalpolizei leitete am Wochenende die Ermittlungen ein. Der Anwärter wurde im Herbst vorigen Jahres in den Polizeidienst eingestellt. Seither, im ersten Ausbildungsjahr, absolvierte er die polizeifachliche Ausbildung in Schneeberg, die in der Regel 30 Monate dauert und mit der Befähigung für den mittleren Dienst - heute die sogenannte Laufbahngruppe 1.2 - endet.
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Die Hochschule der Sächsischen Polizei werde den Sachverhalt mit aller Konsequenz verfolgen, so Rektor Dirk Benkendorff. "Polizeibeamtinnen und -beamte tragen eine hohe gesellschaftliche Verantwortung und müssen sich dieser stets bewusst sein", teilt er mit. "Das gilt auch und insbesondere außerhalb der Dienstzeit im privaten Umfeld." Gedankengut, das den Nationalsozialismus verherrlicht, habe in der sächsischen Polizei keinen Platz.
Selbe Person wie bei L2-Eskalation
Ein Polizeianwärter von der Hochschule der Sächsischen Polizei geriet bereits vor einigen Monaten ins Visier der Ermittler: wegen der Schlägerei vor dem Görlitzer Club L2 mit mehreren Verletzten. Ermittelt wurde zuletzt gegen zwölf Beschuldigte. Dabei handelte es sich um zehn ausländische und zwei deutsche Staatsangehörige.
Bei einem der zwei deutschen Tatverdächtigen handelt es sich um einen Polizeianwärter, der im Verdacht steht, dass er Teil hatte an den tätlichen Auseinandersetzungen. Wie aus Ermittlerkreisen zu hören ist, soll es sich bei diesem Polizeianwärter um dieselbe Person handeln, die jetzt wegen des Verdachts auf rechtsmotivierte Äußerungen vom Dienst freigestellt wurde.