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SZ + Görlitz

Streit beendet: Fahrgastschiff darf auf Berzdorfer See fahren

Das Fahrgastschiff auf dem Berzdorfer See darf täglich bis 1 Uhr nachts fahren. Eingeschränkt sein soll die Route.

Von Susanne Sodan
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Das Fahrgastschiff, dass im Hafen Görlitz liegt, kann ablegen.
Das Fahrgastschiff, dass im Hafen Görlitz liegt, kann ablegen. © Paul Glaser/glaserfotografie.de

Der Landkreis Görlitz hat über die Ausnahmegenehmigung für Stefan Menzels Fahrgastschiff EMS Berzdorf entschieden. Der Görlitzer Unternehmer will Fahrten im Winter anbieten. Nicht alle Vorstellungen, teilt der Kreis mit, konnten positiv beschieden werden, die Verwaltung spricht von eingeschränkter Nutzung. Aber mit vielen Punkten konnte Menzel sich durchsetzen.

Der Landkreis gestattet Winterfahrten bis 31. Dezember dieses Jahres sowie vom 1. bis 31. März kommenden Jahres täglich zwischen 10 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts. Die Route sei über festgelegte Koordinaten eingeschränkt. Im Fahrgastschiff muss ein Navigationssystem mit Tracking, also einer Nachverfolgung, genutzt werden. "Damit werden die natur- und artenschutzrechtlichen Belange berücksichtigt und es erfolgt nur eine sehr geringe Nutzung des Sees", teilt der Kreis mit. Um welche Route konkret es geht, ist nicht klar. Mutmaßlich um die verhältnismäßig kleine Strecke um die Halbinsel im Südosten des Sees. Wie Menzel gegenüber der SZ mitteilt, sei ihm doch "mehr Luft" eingeräumt worden.

Fahrgastschiff auf Berzdorfer See: Genehmigung ist befristet

Die Genehmigung sei zunächst für diese Wintersaison befristet. "Dieser Kompromiss wurde seitens Herrn Menzel angenommen und unsererseits vorab auch mit der Stadt Görlitz besprochen." Landrat Stephan Meyer sagt, er bleibe dabei, dass seitens der Anrainerkommunen eine strategische Abstimmung zur Nutzung des Berzdorfer Sees erfolgen müsse. An dieser wolle der Landkreis sich im Rahmen seiner Zuständigkeit beteiligen, "die Initiative sollte dabei aber von der Stadt Görlitz ausgehen“.

Die Stadt Görlitz hatte deutlich gemacht, dass sie dafür wäre, die generellen Regeln der Schiffbarkeitserklärung zu überdenken, sollten sich die Bedingungen am Berzdorfer See inzwischen verändert haben: Sollte die in der Schiffbarkeitserklärung verbriefte Winterruhe für die Vögel nicht mehr so relevant sein - worauf es derzeit aber gar keine Hinweise gibt - sollten die Regeln für alle Bootsnutzer auf dem See gleichberechtigt angepasst werden.