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Görlitz
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Wie eine lebensgefährliche Abkürzung dem Landgericht Görlitz hilft

In einem kleinen Ort bei Halle/Saale rettete ein S-Bahn-Fahrer einem Mann mit einer Notbremsung das Leben. Was das mit dem Görlitzer Landgericht zu tun hat.

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Symbolfoto
Symbolfoto © André Schulze

Es wurde gerade dunkel am vergangenen Sonntag, als die Notfallleitstelle der Bahn das Bundespolizeirevier in Halle/Saale informierte. Gegen 21.25 Uhr lief eine Person in den Gleisen am Haltepunkt im kleinen Örtchen Dieskau herum. Der unvernünftige Mann hatte großes Glück: Der Lokführer einer auf der Strecke fahrenden S-Bahn entdeckte ihn. Der Lokführer leitete bei 120 Stundenkilometern umgehend eine Schnellbremsung ein und brachte nach etwa 450 Metern die Bahn zum Stehen. Dann informierte er die Notfallleitstelle der Bahn. Das meldet ein Pressesprecher der Bundespolizeiinspektion Magdeburg.

Der Deutsche lief von den Gleisen auf Bahnsteig eins. Bundespolizisten fuhren mit Blaulicht und Martinshorn zu diesem Haltepunkt. Der Mann lief den Bundespolizisten entgegen und erklärte, dass er aus Richtung Leipzig auf den Bahnsteig am Haltepunkt Dieskau gelangen wollte. Der Weg durch die gesamte Ortschaft sei ihm allerdings zu lang. So nahm der 46-jährige deutsche Mann kurzerhand die Abkürzung zwischen der Schallschutzwand und den Gleisen, um schließlich über die Gleise zum Bahnsteig zu gelangen.

Diese lebensgefährliche Abkürzung hatte einige Folgen für den Mann. Die Bundespolizisten belehrten ihn zu seinem verbotenen und gefährlichen Tun. Und ließen sich seine Papiere zeigen. Dabei stellten die Beamten fest, so ein Bundespolizeisprecher aus Magdeburg, dass nach dem Mann gefahndet wird. Das Landgericht Görlitz ermittelt wegen falscher Verdächtigung gegen den 46-Jährigen und sucht den Mann.

Der hatte zwar einige Meter des Weges abgekürzt, aber dafür ist nun sein Aufenthaltsort bekannt und wird an das Landgericht Görlitz weitergereicht. Außerdem erhält der 46-Jährige eine Strafanzeige wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Durch seine lebensgefährliche Weg-Abkürzung und die daraus resultierenden Notfall-Maßnahmen erhielten sechs Züge insgesamt 72 Minuten Verspätung. Des Weiteren kam es im Nahverkehr zur Umleitung eines Zuges sowie zwei Teilausfällen. Immerhin hatten die S-Bahn-Reisenden Glück: Trotz der Notbremsung des Zuges verletzte sich niemand.