Görlitzer Urteil gegen ukrainische Top-Schleuserin: Die Frau bleibt in Haft
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Die Hoffnungen der 42-jährigen Ukrainerin, die als Schleuserin von Geflüchteten nach Deutschland gefasst worden war, haben sich vor dem Landgericht Görlitz nicht erfüllt. Das Landgericht unter Vorsitz von Jörg Küster verurteilte sie am Dienstagnachmittag zu drei Jahren und zwei Monaten Freiheitsentzug, der Einziehung des Schleuserlohns von 11.000 Euro, dem Entzug ihrer ukrainischen Fahrerlaubnis für Deutschland für zwei Jahre.