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Görlitzer Neißeviadukt: Licht von Taschenlampen verrät Flüchtlinge

Schleuser hatten vier Männer bis zur Mitte der Görlitzer Neißebrücke gebracht. Was die Polizei noch meldet.

Von Carla Mattern
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Symbolfoto
Symbolfoto © dpa

Mit ihren Taschenlampen hatten in der Nacht zum Montag vier Männer aus Afghanistan auf sich aufmerksam gemacht, als sie zu Fuß über die Eisenbahnbrücke in Verlängerung des Görlitzer Bahnhofes liefen. Die Migranten erklärten später gegenüber der Bundespolizei, dass sie von Schleusern mit verschiedenen Autos bis in an die deutsch-polnische Grenze gebracht wurden. Der letzte Schleuser führte die Gruppe anschließend zu Fuß bis zur Mitte des Neißeviaduktes, dann setzte er sich ab. Das unerlaubt eingereiste Quartett im Alter von 19 bis 24 Jahre befindet sich derzeit im Polizeigewahrsam. Wenn dieser Gewahrsam endet, folgt die Zurückweisung nach Polen, so der Ludwigsdorfer Bundespolizeisprecher Michael Engler.

Elektroschocker sieht aus wie eine Taschenlampe

Am Sonntag lotsten Einsatzkräfte einen polnischen BMW in die Kontrollspur auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße. Auf die Frage, ob sie gefährliche Gegenstände mitführen oder sich solche im Fahrzeug befinden, nickten sowohl Fahrer (49) als auch Beifahrer (46). Anschließend kamen ein Springmesser und ein Einhandmesser zum Vorschein. Während das Springmesser in der Ablage der Fahrertür deponiert war, hatte einer der beiden das Einhandmesser in seiner Hosentasche stecken. Die Messer wurden aus dem Verkehr gezogen beziehungsweise sichergestellt, das Duo wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt. Aus dem Verkehr gezogen wurde ein paar Stunden später auch ein Reizstoffsprühgerät, dem die erforderliche Kennzeichnung fehlte. Dieses Sprühgerät führte ein 42-Jähriger aus Polen während seiner Einreise in die Bundesrepublik mit. Der Mann verließ mit einer Strafanzeige (Verstoß gegen das Waffengesetz) die Autobahnkontrollstelle. Bereits am vorangegangenen Freitag hatten Bundespolizisten einem Polen (47) ein als Taschenlampe getarntes Elektroimpulsgerät (Elektroschocker) abgenommen. Mit der "falschen" und in der Art verbotenen Lampe war er auf dem Görlitzer Lutherplatz ertappt worden. Später folgte auch gegen ihn eine Anzeige. Darüber informiert Mihael Engler, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf.

Bundespolizisten fordern offenen Geldbetrag ein

In einem Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung hatte das Amtsgericht Bad Iburg beschlossen, dass der Angeklagte für die zu erwartende Geldstrafe und die Kosten des Verfahrens als angemessene Sicherheit einen Betrag von 600 Euro zu leisten hat. Den Beschluss beziehungsweise die Zahlungsaufforderung ignorierte der moldauische Staatsangehörige (33) jedoch. Am Sonntagabend wurde er während der Grenzkontrolle auf der A4 an seine Außenstände erinnert, als er nämlich in Görlitz nach Deutschland einreisen wollte, so ein Sprecher der Ludwigsdorfer Bundespolizei. Er übergab den Kontrollkräften die Sicherheitsleistung. Diese ließen die Fahndungsnotiz, welche die Staatsanwaltschaft Osnabrück zwischenzeitlich veranlasst hatte, wieder löschen.

Pole zahlt Strafe und reist weiter

Vor einem reichlichen Jahr verurteilte das Amtsgericht Görlitz einen polnischen Bürger wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe. Weil der Verurteilte aber die fälligen 750 Euro nicht zahlte, legte die Staatsanwaltschaft Görlitz Anfang dieses Jahres einen Vollstreckungshaftbefehl nach. Dieser Haftbefehl kam am Sonntag ans Licht, als sich der heute 32-Jährige in der Kontrollstelle auf der Autobahn bei Görlitz blicken ließ. Schließlich kam der Mann bei dieser Gelegenheit seiner Zahlungspflicht nach. Er holte seine Kreditkarte hervor und beglich seine Schulden einschließlich der angefallenen Verfahrenskosten von526 Euro, dann reiste er weiter.