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Mann wird an Grenze in Görlitz mit Springmesser in der Hosentasche erwischt

Der Mann wollte in einem Reisebus einreisen. Sein Messer ist er los. Was die Bundespolizei noch meldet.

Von Carla Mattern
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Symbolfoto
Symbolfoto © Mike Seeboth/TNN/dpa

Mit einem verbotenen Springmesser in der Hosentasche ist am Sonntagmorgen ein 44-Jähriger von der Bundespolizei ertappt worden. Der im Landkreis Enzkreis lebende Deutsche saß in einem Reisebus, mit dem er über die Autobahnkontrollstelle bei Görlitz einreiste. Seine Reise setzte er später fort, allerdings ohne das sichergestellte Messer. Das meldet Michael Engler, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf. Dem Mann wurde der Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Der 44-Jährige muss nun mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

Offene Rechnungen: Männer zahlen oder gehen in Haft

Kurz nach Mitternacht wurde am Sonnabend ein Pole (28) festgenommen. In seinem Fall lagen Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaften Coburg und Leipzig vor. Der Haftbefehl aus Bayern war bereits im Februar 2022 wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (Amtsgericht Lichtenfels) ausgefertigt worden. Der Verurteilte hatte demnach noch 3.000 Euro Strafe zu zahlen. Der Haftbefehl aus Sachsen (Amtsgericht Leipzig wegen Körperverletzung) war dagegen erst wenige Tage alt. Das Strafmaß dabei lag bei 1.800 Euro oder entsprechend langer ersatzweiser Freiheitsentzug. Bezahlen konnte er weder die erste noch die zweite Geldstrafe. Ihm blieb also nur der Weg in die Justizvollzugsanstalt übrig. Die Festnahmen ereigneten sich in der Autobahn-Grenzkontrollstelle der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf.

In die Haftanstalt musste am Sonnabend ein 54-jähriger Pole. Ihm fehlten die finanziellen Mittel, um einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg (Amtsgericht Pasewalk wegen eines Vergehens nach dem Straßenverkehrsgesetz: 900 Euro) als auch einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stralsund (Amtsgericht Stralsund wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr: 1.200 Euro) aus der Welt zu schaffen. Beide Haftbefehle waren im Übrigen dieses Jahr ausgestellt worden, so ein Bundespolizeisprecher aus Ludwigsdorf.

Ein Belarusse (38), der am Sonnabendnachmittag kurz während der Grenzkontrolle an der A4 in Görlitz festgesetzt worden war, war immerhin in der Lage, seiner Zahlungspflicht endlich nachzukommen. Er beglich seine Schulden gegenüber der Landesoberkasse Baden-Württemberg. Ihn hatte das Amtsgericht Sinsheim Ende 2022 wegen Diebstahls zur Zahlung von 180 Euro verurteilt. Er reiste anschließend weiter.

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Am Sonntag klickten dann in kurzer Folge bei zwei polnischen Reisenden (25, 43 Jahre) die Handfesseln. Im Falle des 25-Jährigen hätten 900 Euro weitergeholfen beziehungsweise hätten dem Verurteilten einen Aufenthalt hinter Gitter erspart. Die Höhe der Strafe war vom Amtsgericht Weiden in der Oberpfalz wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz festgesetzt worden. Mehr Glück hatte der 43-Jährige. Er zog nach der Festnahme seine Visakarte aus dem Portemonnaie und überwies damit 230 Euro. Damit erledigte sich ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hechingen. Dieser war auf der Grundlage eines Strafbefehls des Amtsgerichts Albstadt wegen falscher Versicherung an Eides statt zustande gekommen. So wie zuvor der Belarusse setzte auch er seine Reise fort, so Michael Engler von der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf.