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Görlitz
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Als Dienstfahrt: Görlitzer Polizisten fahren Mann zum Geldautomaten

An der Kontrollstelle auf der A4 An der Neiße gab es jetzt eine kuriose Begegnung. Ein Mann wollte seine Strafe zahlen, war aber nicht flüssig.

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Symbolfoto © dpa

Wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz war ein 56 Jahre alter Pole vom Amtsgericht Hof zu einer Geldstrafe von 1.519 Euro verurteilt worden. Nachdem drei Jahre vergangen waren, ohne dass der Mann seiner Zahlungsverpflichtung nachkam, erschien er jetzt in der Kontrollstelle auf der Autobahn bei Görlitz. Dort wurden die Beamten auf einen Haftbefehl der Hofer Staatsanwaltschaft aufmerksam. Der Verurteilte versicherte auch sofort, dass er zahlungswillig ist, er allerdings ein "technisches" Problem habe. Letztlich fehlte ihm das Bargeld, weshalb die Polizisten ausnahmsweise eine Dienstfahrt zum Geldautomaten unternahmen. Als der Mann dann wieder "flüssig" war, übergab er 1.645,90 Euro und reiste weiter. Das berichtet Michael Engler, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf.

Fahrgast spuckt Zugbegleiterin an

Weil er einer Zugbegleiterin unmittelbar ins Gesicht spuckte, ist ein polnischer Fahrgast von der Bundespolizei angezeigt worden. Gegen den 40-jährigen Mann wird nun wegen des Verdachts der Körperverletzung ermittelt. Der 40-Jährige war in Spremberg in den Zug gestiegen, mit dem er in Richtung Görlitz fahren wollte. Anstatt sich aber einen Sitzplatz zu suchen, bog er zur Bordtoilette ab und schloss sich dort zunächst ein. Das Motiv für das "Versteckspielen" war anschließend schnell gefunden - der "Verstecker" war nicht im Besitz eines Fahrscheines. Deshalb wurde er zum Aussteigen aufgefordert. Dieser Aufforderung kam er nur widerwillig nach, beschimpfte dabei die Zugbegleiterin und spuckte zudem. Der Zug fuhr anschließend ohne ihn ab, schließlich war er von der Beförderung ausgeschlossen worden. Wie er allerdings später bis zum Bahnhof nach Schleife kam, wo er letztlich von den Einsatzkräften angetroffen wurde, ist jetzt zu klären. Das berichtet Michael Engler, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf.

Männer haben verbotenes Pfefferspray im Gepäck

Zwei verbotene Reizstoffsprühgeräte zogen am Mittwoch Bundespolizisten auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße in Görlitz aus dem Verkehr. Die Eigentümer des Pfeffersprays, zwei polnische Männer im Alter von 28 und 40 Jahren, sind in dem Zusammenhang wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt worden. Sie hatten die Pfeffersprays im Gepäck beziehungsweise in einer Gürteltasche. Das teilt Michael Engler mit, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf. Bis zur Vernichtung bleiben die Sprühgeräte in der Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf.

Mann zahlt Strafe und muss nicht ins Gefängnis

Ein zweiter polnischer Verurteilter, der zuvor an gleicher Stelle von der Bundespolizei festgenommen worden war, setzte seine Reise ebenfalls fort. Der Name des 44-Jährigen war vor einem knappen Jahr von der Bielefelder Staatsanwaltschaft auf die Fahndungsliste gesetzt worden. Hintergrund war eine offene Geldstrafe, die das Amtsgericht Bielefeld wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeordnet hatte, so ein Bundespolizeisprecher. In seinem Fall bewahrte ihn die Übergabe von insgesamt 686 Euro, einschließlich Kosten des Verfahrens vor dem Gefängnis.

Über die Mittagszeit sind am Mittwoch innerhalb einer Stunde ein Teleskopschlagstock und ein Reizstoffsprühgerät (ohne Prüfzeichen) von der Bundespolizei sichergestellt worden. Den Schlagstock fanden die Beamten im Geländewagen eines 49-jährigen Polen, das Sprühgerät im Pkw eines 37-jährigen Ukrainers. Beide Männer müssen nun mit Post vom Ordnungsamt beziehungsweise von der Staatsanwaltschaft rechnen. Ihnen wird der Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Das teilt Michael Engler mit, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf.