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16.500 US-Dollar gezahlt: Afghanen berichten Görlitzer Bundespolizisten von Schleusung

Zwei Männer wurden von Schleusern bis an eine Grenzbrücke gebracht. Was die Bundespolizei Ludwigsdorf noch berichtet.

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Symbolfoto
Symbolfoto © dpa

Am Montagnachmittag folgten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf einem Bürgerhinweis, wonach in Deschka (Gemeinde Neißeaue) ausländisch aussehende Personen beobachtet wurden. Gegen 13.30 Uhr stellten die Beamten im Ort zwei Männer fest. Sie hielten sich zu diesem Zeitpunkt in einer Bushaltestelle auf. Auf Nachfrage erklärten sie, dass sie aus Afghanistan kommen. Die 20 und 24 Jahre alten Migranten wurden in Gewahrsam genommen. In der Dienststelle gaben sie zu Protokoll, dass sie über mehrere Etappen geschleust, auf polnischer Seite dann an eine Brücke gebracht wurden. Der Schleuser zeigte an der Stelle noch den Weg nach Deutschland, bevor er verschwand. Anschließend liefen die beiden los. Einer der Aufgegriffenen erklärte im Zusammenhang mit der Schleusung, dass er dafür insgesamt 16.500 US-Dollar bezahlt habe. Darüber informiert Michael Engler, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf. Nachdem ein paar Stunden später ein Bundespolizist auf dem Weg an seinem Wohnort abermals entsprechende Personen in beziehungsweise bei Deschka gesehen hatte, griffen dessen Kollegen gegen 17 Uhr einen indischen Staatsangehörigen (29) auf. Während einer der Afghanen sowie der Inder nach Polen zurückgewiesen wurden, ist der zweite Afghane an eine Erstaufnahmeeinrichtung übergeben worden.

Mann muss wegen Einhandmesser zahlen

Im Rahmen der Grenzkontrollen stellten Bundespolizisten in der Görlitzer Autobahnkontrollstelle An der Neiße ein Einhandmesser sicher. Das Messer hatten die Beamten am Montagmorgen im Fahrzeug eines polnischen Reisenden entdeckt und ihm daraufhin abgenommen. Der 27-Jährige wurde verpflichtet, eine Sicherheitsleistung von 150 Euro zu hinterlegen. Das teilt Michael Engler mit, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf. Schließlich ist nach Anzeigenerstattung wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz und der Einleitung eines Bußverfahrens mit Kosten zu rechnen.