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33 Brücken im Kreis Görlitz müssten erneuert werden

Die Bauwerke haben den Zustand 3,0 oder schlechter. Sie müssten neu gebaut oder instandgesetzt werden.

Von Matthias Klaus
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Die Stadtbrücke Görlitz von unten: Für sie ist der polnische Staat zuständig.
Die Stadtbrücke Görlitz von unten: Für sie ist der polnische Staat zuständig. © SZ Archiv/Thomas Fiedler

17 Prozent der Brücken im Landkreis Görlitz haben eine Zustandsnote gleich beziehungsweise größer 3,0 und sind demnach instandsetzungsbedürftig oder müssen durch einen Neubau ersetzt werden. Das teilt das Landratsamt mit. Es handelt sich um 33 Bauwerke. Der Landkreis Görlitz ist insgesamt für 194 Brückenbauwerke zuständig.

Derzeit werden zwei Brücken in Sohland sowie eine in Dittelsdorf neu gebaut. Ein Neubau steht zudem in Eckartsberg, Schlegel, ein weiterer in Dittelsdorf und in Rennersdorf an. Einige der Bauwerke sind mit der Zustandsnote 3,5 versehen. In Tetta ist für 2025 zudem eine Instandsetzung geplant.

"Ein Spontanversagen ist äußerst unwahrscheinlich, jedoch trotz regelmäßig durchzuführender Bauwerksprüfungen nicht gänzlich auszuschließen" - so schätzt der Landkreis den Zustand der betroffenen Brücken ein. Denn: Die Bauwerksprüfungen nach DIN schreiben einzig zerstörungsfreie Prüfverfahren vor. Somit werden keine Materialproben entnommen, die man im Anschluss untersucht.

Regelmäßige Überprüfungen

Ebenso gebe es keine direkte Einflussnahme durch vorsätzliches oder fahrlässiges Ignorieren der ausgewiesenen Tonnagebegrenzung. "Durch die regelmäßigen Bauwerksprüfungen wird die Wahrscheinlichkeit für ein Einstürzen allerdings auf ein absolutes Minimum begrenzt", heißt es aus dem Landratsamt.

Bevor ein Bauwerk aufgrund des Zustandes vollständig dem Verkehr entzogen wird, werde es im Rahmen einer statischen Nachrechnung in der Regel zunächst in der Traglast beschränkt. Die Bauwerkprüfung im Landkreis Görlitz findet, wie gesetzlich vorgeschrieben statt: zweimal jährliche Beobachtung durch die Straßenaufsicht, einmal Sichtkontrolle durch den Straßenmeister, alle sechs Jahre erfolgt eine einfache Prüfung und alle sechs Jahre erfolgt eine Hauptprüfung. Die einfache Prüfung und die Hauptprüfung erfolgt im Wechsel von drei Jahren.