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Dresdner Staatsanwaltschaft beantragt Strafe wegen Skiunfall

Auf einer Skipiste in Österreich prallen zwei Männer aus Sachsen und Nordrhein-Westfalen zusammen. Für einen von ihnen hat das körperliche Schmerzen zur Folge - dem anderen droht eine Geldstrafe.

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Nach einem Skiunfall in Österreich ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Dresden.
Nach einem Skiunfall in Österreich ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Dresden. © Angelika Warmuth/dpa (Symbolfoto)

Dresden/Glashütte/Flauchau. Ein halbes Jahr nach einem Skiunfall in Österreich mit schmerzlichen Folgen hat die Staatsanwaltschaft Dresden beim Amtsgericht Dippoldiswalde einen Strafbefehl für einen 56-Jährigen beantragt. Ihm droht damit eine Geldstrafe von 4.050 Euro, es geht um den Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung.

Der Mann aus Glashütte im Osterzgebirge soll am 13. Februar bei der Abfahrt auf einer Piste in Flachau auf einen langsamer vor ihm fahrenden Skifahrer geprallt sein, aufgrund mangelnder Vorsicht und Aufmerksamkeit, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Der 64-Jährige aus Bochum in Nordrhein-Westfalen stürzte daraufhin und musste wegen einer Fraktur der linken Schulter medizinisch behandelt werden. (dpa)