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So viele Sachsen erkranken an Krebs - und das sind die häufigsten Diagnosen
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Seit Jahrzehnten schon ist das Auftreten von Krebserkrankungen meldepflichtig. Das bedeutet, Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser müssen bestimmte Daten melden – und zwar immer dann, wenn sie Krebs diagnostiziert, therapiert, Nachsorgeuntersuchungen durchgeführt oder den Tod eines Patienten festgestellt haben. Die Daten sammeln die Bundesländer in ihren eigenen Krebsregistern. Damit das generierte Wissen noch mehr Patienten zugutekommt, werden die Daten auf Bundesebene zusammengeführt.