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Anwalt: Rammstein-Sänger Lindemann zeigt "Spiegel" an

Till Lindemann will Anzeige gegen den "Spiegel" erstatten. Das Magazin hatte im Zusammenhang mit Vorwürfen von Frauen gegen den "Rammstein"-Sänger Dokumente eingereicht, die nicht von diesen Personen stammten.

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Rammstein Frontsänger Till Lindemann  will laut seinen Anwälten Anzeige gegen den "Spiegel" erstatten.
Rammstein Frontsänger Till Lindemann will laut seinen Anwälten Anzeige gegen den "Spiegel" erstatten. ©   Archivbild: dpa

Berlin/Hamburg. Der "Rammstein"-Sänger Till Lindemann kündigt eine Anzeige gegen das Magazin "Der Spiegel" an. Er wirft dem Hamburger Nachrichtenmagazin Urkundenfälschung und versuchten Prozessbetrug vor, wie die Berliner Anwaltskanzlei Schertz Bergmann am Donnerstag in einer Pressemitteilung erklärte. Es geht dabei um Dokumente, die das Magazin in der juristischen Auseinandersetzung um Vorwürfe von Frauen gegen den Sänger eingereicht hatte.

Der "Spiegel" hatte in einem auf der Titelseite angekündigten Artikel vom 10. Juni 2023 unter der Überschrift "Götterdämmerung" über Vorwürfe verschiedener Frauen berichtet. Unter der Überschrift "Sex, Macht, Alkohol - Was die jungen Frauen aus der Row Zero berichten" hatte auch das Onlineangebot des "Spiegels" den Beitrag veröffentlicht.

Laut einer Verfügung des Landgerichts Hamburg von Juli 2023 darf das Magazin in seiner Berichterstattung nicht mehr den Verdacht erwecken, Lindemann habe junge Frauen mit K.O.-Tropfen, Drogen oder Alkohol betäubt oder betäuben lassen, um Sex zu erzwingen. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) bestätigte laut der Anwaltskanzlei Schertz Bergmann am 19. Juli dieses Jahres im Berufungsverfahren die einstweilige Verfügung des Landgerichts zu den Kernvorwürfen.

Zum Hintergrund der Anzeige teilte die Kanzlei mit, der "Spiegel" habe im Juni 2023 zwei eidesstattliche Versicherungen von Frauen eingereicht, die im Artikel mit "Zoe" und "Sophie W." benannt worden waren. Später habe das Magazin einräumen müssen, dass die Versicherungen nicht von "Zoe" und "Sophie W." stammten. Verschiedene Fassungen seien versehentlich miteinander vertauscht worden.

"Soweit nun feststeht, dass zwei eidesstattliche Versicherungen tatsächlich nicht so abgegeben wurden wie eingereicht, ist dies ein Vorgang, der von den Strafverfolgungsbehörden aufgeklärt werden muss", erklärte die Kanzlei. Ihr Mandant werde daher Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Verantwortlichen des "Spiegel" erstatten.

Spiegel: "Aufgebauschte" Mitteilung der Anwälte

Der "Spiegel"-Verlag bezog dazu auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) am Donnerstagnachmittag Stellung. "Wir haben den Sachverhalt bereits im Zivilverfahren von uns aus umfassend aufgeklärt, die eingeräumten Versehen bei der Anfertigung des Stellungnahmeschriftsatzes hatten dann auch erwartbar keinerlei Einfluss auf die Entscheidung des OLG Hamburg", teilte eine Verlagssprecherin mit.

Die Pressemitteilung der Kanzlei Schertz Bergmann bezeichnete die Sprecherin als "Teil der mittlerweile wohl leider üblichen Litigation-PR". Die Mitteilung "bauscht auf, wo es nichts aufzubauschen gibt. Niemand hat sich hier strafbar gemacht", erklärte sie. Litigation-PR bedeutet Öffentlichkeitsarbeit während juristischer Auseinandersetzungen.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte im August 2023 ihr Ermittlungsverfahren gegen Lindemann eingestellt, das sie wegen des "Verdachts der Begehung von Sexualdelikten wie auch Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz" gegen den Sänger geführt hatte. (epd)