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SZ + Niesky

Brand Niesky: Polizei geht von Fahrlässigkeit aus

In einem Mehrfamilienhaus in Niesky brach Sonntagmorgen ein Brand aus. Am Dienstag nimmt der Brandursachenermittler seine Arbeit auf. Die Mieter können ihre Wohnungen weiterhin nicht nutzen.

Von Steffen Gerhardt
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Rund 80 Einsatzkräfte von drei Feuerwehren waren am Sonntagmorgen in Niesky auf der Ödernitzer Straße im Einsatz.
Rund 80 Einsatzkräfte von drei Feuerwehren waren am Sonntagmorgen in Niesky auf der Ödernitzer Straße im Einsatz. © André Schulze

Bei dem Brand in einem Keller in einem Mehrfamilienhaus am Sonntagmorgen geht die Polizei nach ersten Erkenntnissen davon aus, dass dieser möglicherweise fahrlässig verursacht wurde. Das erfuhr die SZ auf Nachfrage in der Polizeidirektion. Aber aus ermittlungstaktischen Gründen will sich die Polizei dazu nicht weiter äußern.

Am Dienstag wird sich der Brandursachenermittler die Brandstelle anschauen. Sein Ergebnis wird Aufschluss geben, wie es zu dem offenen Feuer kommen konnte. Währenddessen ist der Vermieter, die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft dabei, die Schäden einzugrenzen. Bei dem Brand war eine Wasserleitung geborsten, die auch weitere Hauseingänge versorgt. Sie konnte inzwischen repariert werden. Außerdem wurde die Elektrik in Mitleidenschaft gezogen, der Aufgang hat keinen Strom mehr. Handwerker können aber erst tätig werden, wenn sich die Rauchgase verzogen haben.

Auf alle Fälle wird es noch dauern, bis die neun Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss wieder benutzbar sind. Die GWG ist dabei, einen sicheren Zugang zu schaffen, damit die Mieter wieder in ihre Wohnungen dürfen. Die betroffenen Bewohner sind derweil privat untergekommen oder haben ihr Quartier im Hotel Bürgerhaus gefunden.

Die Polizei geht von mindestens 100.000 Euro Schaden durch den Brand aus. "Genaue Zahlen liegen jedoch erst nach Feststellung durch einen Gutachter der Gebäudeversicherung vor", sagt ein Polizeisprecher. Die Bürger müssen die Schäden in ihren Wohnungen über ihre Hausratversicherung regulieren. Der Vermieter behält es sich vor, Anzeige zu erstatten, wenn die Brandursache geklärt ist.