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ZDF-Moderator Jan Böhmermann verliert Honig-Prozess gegen sächsischen Imker

Der Bienenzüchter Rico Heinzig hat sich mit satirisch-provokanter Werbung gegen TV-Entertainer Jan Böhmermann gewehrt. Das Oberlandesgericht Dresden hält dies für zulässig.

Von Karin Schlottmann
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Imker Rico Heinzig steht neben einem Plakat mit dem Foto des Moderators Jan Böhmermann.
Imker Rico Heinzig steht neben einem Plakat mit dem Foto des Moderators Jan Böhmermann. ©  Archiv: dpa/Sebastian Kahnert

Dresden. Der TV-Moderator Jan Böhmermann hat im Honig-Prozess das Eilverfahren gegen den Meißner Bienenzüchter Rico Heinzig vor dem Oberlandesgericht Dresden verloren.

Böhmermann müsse es sich gefallen lassen, dass der Imker nach einer ZDF-Sendung mit einem Foto des Entertainers Werbung für seinen Honig gemacht habe, sagte der Vorsitzende Richter Markus Schlüter am Donnerstag. Er habe nicht allein den Werbewert Böhmermanns für seine Geschäftsinteressen ausgenutzt, sondern zugleich in satirischer Weise ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit befriedigt. Dies müsse der ZDF-Mann hinnehmen.

Ausgangspunkt des Falles war eine Sendung Böhmermanns am 3. November 2023 mit dem Titel ZDF Magazin Royale. Der Autor kritisierte dort Bienenpatenschaften von Firmen als vorgebliches Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz. Das sei „Beewashing“, lästerte er in Anlehnung an den Begriff „Greenwashing“, also das Vorgaukeln von Umweltschutz aus Marketing-Gründen. Dazu zeigte er ein Foto des Imkers Rico Heinzig, der in Meißen eine Imkerei namens MyHoney betreibt.

Der Meißner Bienenzüchter Rico Heinzig (l.) beim Prozess am Donnerstag in Dresden.
Der Meißner Bienenzüchter Rico Heinzig (l.) beim Prozess am Donnerstag in Dresden. © SZ/Veit Hengst

Heinzig ging nicht mit juristischen Mitteln gegen die ZDF-Sendung vor. Seine Aussichten wären gering gewesen, obwohl der Sender ihm vorher keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte. Heinzig wehrte sich, indem er in einer Edeka-Filiale auf einem Aufsteller mit einem Bild Böhmermanns und dem Spruch „Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt“ für seinen „Beewashing“-Honig warb. Außerdem verkaufte er in einem Online-Shop den Honig als "Böhmermann"-Honig.

Die Supermarkt-Kunden würden erkennen, dass die Werbeaktion einen Bezug zu seiner Sendung habe, sagte der Vorsitzende Richter Schlüter. Es komme nicht darauf an, ob Böhmermann das Recht hatte, den Imker in seiner Sendung vorzuführen. Aber Heinzig habe das Recht, darauf entsprechend zu reagieren. Durch die Bezeichnung als "führender Bienen- und Käferexperte" habe sich der Imker "satirisch-spöttisch damit auseinandergesetzt, dass sich Böhmermann als journalistisch-satirischer Investigativ-Journalist sehe und zu einer Vielzahl von Themen einen Expertenstatus für sich reklamiere", sagte Schlüter.

Böhmermann müsse es sich gefallen lassen, dass der Imker mit einem Foto des Entertainers Werbung für seinen Honig gemacht habe, sagte der Vorsitzende Richter Markus Schlüter.
Böhmermann müsse es sich gefallen lassen, dass der Imker mit einem Foto des Entertainers Werbung für seinen Honig gemacht habe, sagte der Vorsitzende Richter Markus Schlüter. © SZ/Veit Hengst

Auch die Namensnennung verletze das Persönlichkeitsrecht Böhmermanns nicht. Die Werbung für seine Produkte sei nicht der alleinige Zweck der Aktion gewesen. Heinzig habe sich zugleich gegen die Vorwürfe des "Beewashings" in der Sendung zur Wehr setzen wollen. Er habe damit eine Diskussion angeregt, auch über die Frage, wie Werbung gemacht werden darf und Journalismus im Zusammenhang mit Satire gestaltet werden kann, sagte Schlüter. Der Richter wies zudem darauf hin, dass auch Böhmermann in seiner Sendung ein Foto von Heinzig verwendet hatte.

"Böhmermann sitzt auf einem hohen Ross"

Böhmermanns Anwalt sah darin eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Kunden könnten denken, er habe sich freiwillig für den PR-Gag zur Verfügung gestellt. Der prominente Fernsehmann wolle es nicht hinnehmen, dass Unternehmen mit seinem Namen oder Bildern Werbung für ihre Produkte machten. Das Vorgehen des Imkers könne, so womöglich die Befürchtung des Klägers, von Unternehmen nachgeahmt werden, die Gegenstand in Böhmermanns Sendungen sind.

Der Moderator sitze auf einem hohen Ross und trete von oben auf die gesamte Imkerei, das sei nicht statthaft, sagte Heinzig nach dem Verkündungstermin. Dagegen habe er sich gewehrt. "Dass dies so hohe Wellen schlägt, hätte ich am Anfang nicht gedacht." Die Imkerei sei ein entbehrungsreicher Beruf. "Damit können Sie nicht reich werden." Er sei ein hohes Risiko eingegangen und froh, dass es für ihn juristisch und medial gut ausgegangen sei.

Böhmermann trägt die Kosten des Verfahrens. Das Gericht setzte den Streitwert auf 25.000 Euro fest. In diesem Eilverfahren sind nun keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich. Böhmermann könnte den Rechtsstreit in der Hauptsache fortsetzen. Für eine Klage wäre wieder das Landgericht Dresden zuständig.