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Urteil in Dresden: Baubürgermeister als "Faschist" beleidigt

Ein Dresdner Bauunternehmer wird für einen Hasskommentar gegen den Dresdner Baubürgermeister Stephan Kühn auf Facebook zu einer Geldstrafe verurteilt. Es war nicht das erste Mal.

Von Alexander Schneider
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Baubürgermeister Stephan Kühn (Grüne), hier in einer Dresdner Stadtratssitzung im Mai dieses Jahres, hat sich eine Beleidigung auf Facebook nicht gefallen lassen. Nun wurde der Verfasser des Hass-Kommentars verurteilt.
Baubürgermeister Stephan Kühn (Grüne), hier in einer Dresdner Stadtratssitzung im Mai dieses Jahres, hat sich eine Beleidigung auf Facebook nicht gefallen lassen. Nun wurde der Verfasser des Hass-Kommentars verurteilt. © Archivfoto: Matthias Rietschel

Die Tat liegt, wie so häufig in diesen Fällen, schon einige Zeit zurück. Im November 2022 hatte ein 62-Jähriger auf Facebook den Dresdner Baubürgermeister Stephan Kühn (Grüne) als einen "Faschisten" beleidigt.

Kühn ließ das nicht auf sich sitzen und erstattete Anzeige. "Ich lass’ mich nicht als Faschist bezeichnen", sagte er. Am Freitag trafen sich die beiden Männer, der eine Bau-Unternehmer, der andere Baubürgermeister, am Amtsgericht Dresden.

Laut Anklage hat der 62-Jährige einen Bericht von "Tag24" über einen neuen Radweg auf der Bautzner Straße kommentiert. "Straßenrückbau in Dresden, Danke lieber grüner Faschist Kühn" hatte der Angeklagte seinen Frust herausgeschrieben – am 15. Oktober 2022 um 5.20 Uhr.

Am Freitag nun stand der Mann zu seinem Kommentar. Er habe Kühn jedoch nicht "als Person" gemeint, sondern grüne Verkehrspolitik kritisiert, die er als autoritär empfinde. Dieser Radweg zwischen dem Diako und der Waldschlößchenbrücke sei eine Verkehrsgefährdung, weil es eng sei für Autos und Straßenbahnen.

"Eine üble Beleidigung"

Bürgermeister Kühn sagte als Zeuge, er habe sich als gewählter Bürgermeister an die Beschlüsse des Stadtrats zu halten. Er fühle sich in dieser Funktion beleidigt. Neben ihm hatte auch eine Amtsleiterin des Rathauses Strafantrag erstattet.

Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 3.750 Euro (50 Tagessätze zu 75 Euro). Der 62-jährige, Mitgründer des umstrittenen Vereins "Dresdner Bürger helfen Dresdner Obdachlosen und Bedürftigen", sei mehrfach einschlägig vorbestraft, hätte es daher besser wissen können und habe auch Zeit zum Nachdenken gehabt, eher er losschrieb.

Der Begriff "Faschist" sei eine "üble Ehrverletzung", so der Richter. Scharfe Kritik an Politikern sei von der Meinungsfreiheit gedeckt und müsse möglich sein. Doch der Kommentar sei kein sachlicher Beitrag, sondern "Hetze" und sollte die "Stimmung schüren".

Die Staatsanwaltschaft hatte sogar eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro gefordert. Es sei dem Angeklagten darum gegangen, den grünen Politiker gezielt zu diffamieren. Demgegenüber plädierte Verteidiger Thomas Moschke auf Freispruch und sagte, die strafrechtliche Wertung der Staatsanwaltschaft "erschrecke" ihn. Begriffe wie "Faschist", für ihn sei das keine Beleidigung, müssten Politiker schon aushalten. Sein Mandant habe das "diktatorische Auftreten" Kühns gemeint, nicht ihn persönlich.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.