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Stadt Dresden will Insolvenzverwalter des Fördervereins Lingnerschloss verklagen

Nach der Insolvenz des Fördervereins Lingnerschloss will die Stadt Dresden selbst wieder über die Immobilie verfügen. Muss sie dafür zahlen? Das soll nun in einem Rechtsstreit geklärt werden.

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Ein Rechtsstreit soll klären, wer das Lingnerschloss betreiben soll.
Ein Rechtsstreit soll klären, wer das Lingnerschloss betreiben soll. ©  Robert Michael/dpa

Dresden. Die Stadt Dresden will offenbar den Insolvenzverwalter des Fördervereins Lingnerschloss e. V. verklagen. Das zumindest teilt dieser in einer Pressemitteilung mit. Der Insolvenzverwalter begrüße es, dass die "entgegengesetzten Rechtsauffassungen" nun durch die Gerichte geklärt werden könnten.

Hintergrund des Streits ist, dass der Verein in finanzielle Schwierigkeiten geraten war und die Stadt Dresden das Lingnerschloss vom Verein zurückerhalten sollte. Der Förderverein hatte das Lingnerschloss in Erbbaupacht übertragen bekommen.

Nachdem der Verein in finanzielle Not geraten war, entschied die Stadt im vergangenen Jahr, dass er das Schloss zurückgegeben solle. Dafür, hieß es, sollte die Stadt die Schulden des Vereins übernehmen. Später entschied sie sich jedoch, den sogenannten Heimfall geltend zu machen. Das bedeutet, die Stadt bekommt das Schloss, übernimmt aber nicht die Schulden. Das Ergebnis: Der Verein musste Insolvenz anmelden.

Das sagt der Insolvenzverwalter zum Lingnerschloss

Von Seiten des Insolvenzverwalters, Lucas F. Flöther, heißt es jetzt: Als Insolvenzverwalter sei er ausschließlich den Interessen der Gläubiger verpflichtet. "Das Insolvenzrecht lässt deshalb keine andere Handlungsweise zu: Professor Flöther kann im Interesse der Gläubiger einen Heimfall durch die Stadt nicht akzeptieren, solange die Stadt keine angemessene Entschädigung leistet." Diese Entschädigung müsse insbesondere zwei Dinge berücksichtigen: die vom Förderverein in den vergangenen etwa 20 Jahren aufgewendeten Investitionskosten, sowie die damit verbundene Verkehrswerterhöhung des Lingnerschlosses.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung: Das Haftungsrisiko der Stadt Dresden liege bei etwa 17 Millionen Euro, dabei handele es sich überwiegend um Investitionen des Fördervereins, wobei zur Befriedigung aller Gläubiger nur rund zwei Millionen Euro erforderlich seien.

Eine solche entsprechende Entschädigung will man jetzt gegen die Stadt gerichtlich durchzusetzen. Ohne eine solche Entschädigung bzw. ohne eine entgegenstehende Entscheidung der Gerichte könne der Insolvenzverwalter das Schloss nicht an die Stadt zurückgeben, heißt es.

Abschließend ist der Mitteilung zu entnehmen, dass der Betrieb des Schlosses für Mieter von Veranstaltungsräumen und die Gastronomie während des Rechtsstreites sichergestellt sei. Die ermögliche nicht zuletzt die Unterstützung der Stadt Dresden sowie die ehrenamtliche Arbeit des Fördervereins. "Hier arbeiten alle Beteiligten – trotz zum Teil gegenteiliger Rechtsauffassungen – im Rahmen der Möglichkeiten Hand in Hand." Schließlich sei der Erhalt des Lingnerschlosses als Kultur-, Begegnungs- und Veranstaltungsstätte für die Dresdner Bürger von großer Bedeutung.