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Punkte, Bußgelder, Fahrverbote: Fahranfänger ist Serien-Rüpel - und landet in Dresden vor Gericht

Ein 19-jähriger Fahranfänger hat in wenigen Monaten sein Verkehrsregister zum Bersten gebracht. Nun gab es am Amtsgericht Dresden ein Urteil wegen zweifacher Unfallflucht.

Von Alexander Schneider
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Der Blitzer in der Güntzstraße ist einer der lukrativsten in Dresden. Ein Fahranfänger wurde hier mit 59 Sachen geblitzt, erlaubt ist Tempo 30. Es war der Auftakt einer ganzen Serie von Verstößen - bis hin zur Unfallflucht.
Der Blitzer in der Güntzstraße ist einer der lukrativsten in Dresden. Ein Fahranfänger wurde hier mit 59 Sachen geblitzt, erlaubt ist Tempo 30. Es war der Auftakt einer ganzen Serie von Verstößen - bis hin zur Unfallflucht. ©  Symbolfoto: Rene Meinig

Mit 19 vor dem Jugendschöffengericht wegen zweimal Unfallflucht in zweieinhalb Monaten als Fahranfänger – das muss man erst einmal schaffen. Der junge Mann durfte insgesamt nur fünf Monate fahren, vom Erhalt seiner Fahrerlaubnis im Mai 2023 bis Ende September. Doch das Ausmaß seines fahrerischen Versagens ist so umfangreich, dass man fragen muss, wieso er seine Fleppen hatte so lange behalten können?

In den fünf Monaten schaffte er es auf sechs (!) Einträge in seinem Fahreignungsregister: Noch im Mai wurde der Fahrneuling mit Tempo 59 in der Günzstraße geblitzt – 29 Sachen zu schnell: Dafür gab es 180 Euro Bußgeld und einen Punkt. Dann raste er auch noch in Ottendorf-Okrilla mit Tempo 94 in eine Radarfalle – 44 Stundenkilometer zu schnell, 400 Euro, noch ein Punkt und ein einmonatiges Fahrverbot.

Notorischer Raser in Dresden vor Gericht

Im Juni wurde er am Steuer eines Autos erwischt, dessen Betriebserlaubnis wegen Fahrwerk-Umbauten erloschen war: 180 Euro, noch ein Punkt. Im Juli überfuhr er in der Kesselsdorfer Straße eine knallrote Ampel und bekam eine Strafe von 200 Euro, zwei Punkte und wieder ein Fahrverbot. Und im September schließlich parkte er so falsch in der Kesselsdorfer, dass es noch einmal 120 Euro und einen Punkt gab.

Die Behörden kamen in der Sanktionierung seines fahrerischen Rowdytums offenbar nicht mehr hinterher, nur so ist es erklärbar, dass er so lange fahren "durfte". In dieser Logik überrascht es nicht, dass die Jugendrichterin vor der Hauptverhandlung wegen der Unfallflucht-Vorwürfe noch zwei weitere Bußgeld-Verfahren angesetzt hatte, nicht bearbeitete Reste seiner Verkehrsverstöße.

Auf den weisen Rat seiner Verteidigerin Katja Reichelt nahm der Angeschuldigte jedoch seine Einsprüche noch vor der Verhandlung zurück. Worum es ging, blieb daher unbekannt, aber offenbar muss er auch am Steuer unter Drogen gestanden haben.

Zwei Unfälle in drei Monaten

Nun also die beiden Fälle "unerlaubten Entfernens vom Unfallort". Der Rüpelfahranfänger erfasste in dem schwarzen Mercedes-AMG seines Vaters am 1. Juli abends in der Löbtauer Straße beim Linksabbiegen einen Fußgänger, der ebenfalls bei Grün mit seiner Freundin und einem befreundeten Pärchen auf dem Weg zur Disco die Fahrbahn wechselte. Der Angeklagte hielt, fragte, ob es Probleme gibt – und fuhr weg.

Am 24. September dasselbe Spiel: Ein Dacia-Fahrer (62) wartete bei Rot in der Tharandter Straße, als der Angeklagte jetzt in einem weißen Mercedes-AMG, den er angeblich von einem Kumpel gemietet habe, aus der Oederaner Straße angekachelt kam und gegen den Dacia krachte. Wieder hielt der Angeklagte, fragte nach "Problemen", zeigte dem verdutzten Fahrer seinen Stinkefinger und fuhr weiter. Dann hielt er nach etwa 100 Metern erneut kurz, nur um an dem AMG-Geschoss nach Schäden zu sehen. Dann war er weg.

Der Angeklagte ließ über seine Verteidigerin mitteilen, er sei im ersten Fall "zügig" abgebogen, habe nicht mit den Fußgängern gerechnet. Im zweiten Fall habe er "nicht mit einem Schaden gerechnet". Später gab er zu, er sei "sehr unvorsichtig" gewesen.

Richterin: Anfänger haben in einem AMG nichts zu suchen

Die Vorsitzende Richterin sagte, sie habe einen solchen Fall noch nie in ihrer Laufbahn erlebt. Dass ein Fahranfänger überhaupt ans Steuer eines AMG-Mercedes gelassen wurde, könne sie nicht verstehen.

Der bereits anderweitig vorbestrafte Syrer wurde nach Jugendstrafrecht zu 80 Arbeitsstunden und einem Verkehrstraining verurteilt. Hinzu kommt eine Fahrerlaubnissperre von weiteren sechs Monaten. Danach hängt es von den Behörden und dem sogenannten Idiotentest ab, ob und, wenn ja, wann sich der Serien-Rüpler wieder an ein Steuer setzen darf.