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SZ + Dresden

Prozess in Dresden: Rangelei wegen einer Chihuahua-Hündin

In einem Prozess in Dresden geht es um eine Chihuahua-Hündin. Ein 30-Jähriger rief die Polizei wegen eines Betrugsverdachts und landete dann selbst vor Gericht.

Von Alexander Schneider
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Die Notfall-Behandlung eines Chihuahua-Hündchens wie das hier abgebildete sorgte in einer Dresdner Tierklinik für eine Rangelei.
Die Notfall-Behandlung eines Chihuahua-Hündchens wie das hier abgebildete sorgte in einer Dresdner Tierklinik für eine Rangelei. © Symbolbild: dpa/Bernd Wüstneck

Dresden. Laut Anklage hat ein 30-jähriger Mann in einer Dresdner Tierklinik ein Anmeldeformular mit den Behandlungsdaten seiner Chihuahua-Hündin Luna geraubt und die Tierarzthelferin leicht verletzt. Nach der Tat Ende 2023 stand er am Montag wegen räuberischen Diebstahls vor dem Amtsgericht Dresden - Mindeststrafe: ein Jahr Haft.

Doch im Gerichtssaal waren die schweren Verbrechensvorwürfe so schnell vom Tisch, dass man sich beklommen fragt, wie es überhaupt so weit kommen konnte.

Verteidigerin Kristin Jurisch sagte, ihr Mandant habe sich betrogen gefühlt. Vor Lunas Behandlung seien ihm und seiner Freundin dafür Kosten von 200 bis 300 Euro angekündigt worden, dann habe die Klinik jedoch 571 Euro von ihnen gefordert. Als ihr Mandant nun die Polizei alarmierte, habe die Arzthelferin den Anmeldebogen in einen Ordner gepackt.

Gerangel mit Klinikmitarbeiterin für Beweise

Der Angeklagte habe gedacht, die Klinikmitarbeiterin wolle Beweise verschwinden lassen und habe das Papier gegriffen, so Verteidigerin Jurisch. Anschließend habe die Frau ihn am Rucksack festgehalten, um ihn aufzuhalten. Laut Anklage war sie bei dem folgenden Gerangel leicht verletzt worden. Während der Angeklagte das Weite gesucht hatte, alarmierte auch die Klinik die Polizei.

Die damalige Freundin des Angeklagten bestätigte diese Version weitgehend. Sie seien sehr aufgeregt gewesen, weil es einem ihrer beiden Chihuahuas abends nicht gut gegangen sei. Sie seien knapp bei Kasse gewesen und hätten sich daher vor der Behandlung genau über die zu erwarteten Kosten informieren lassen.

Kein Interesse, das Dokument zu behalten

Für Richter Arndt Fiedler, den Vorsitzenden des Schöffengerichts, war klar, dass der 30-Jährige den Bogen nicht für sich behalten, sondern als Beweis habe sichern wollen. Es mangele an einer sogenannten "Zueignungsabsicht", sagte er. Der richterliche Verdacht wurde auch dadurch erhärtet, dass die geschädigte Mitarbeiterin der Tierklinik trotz Ladung als Zeugin nicht im Prozess erschienen war.

Nach einer Beratungspause stimmte auch die Staatsanwältin dem Vorschlag des Vorsitzenden zu, das Verfahren gegen den nicht vorbestraften Mann aus Baden-Württemberg gegen eine Geldauflage in Höhe von 1.000 Euro zugunsten des Naturschutzes Dresden e.V. einzustellen. Immerhin, auch das ist unstreitig, habe der Angeklagte der Frau Schmerzen zugefügt.

Die gute Nachricht ist, dass es dem Hund nach wie vor gut geht. Der Angeklagte berichtet im Anschluss an seinen Prozess, er habe nicht erwartet, dass die Polizei "mit entsicherten Waffen" in seine Wohnung stürmte, um das Anmeldeformular, dass er eigentlich selbst der Polizei habe übergeben wollen, sicherzustellen. Ihn habe gewundert, dass er nicht mehr nach dem Dokument gefragt worden sei.