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Städtische Baustelle flutet Mieter-Keller in Dresden: Wer kommt für den Schaden auf?

Dresden saniert mit der Lockwitztalstraße eine der schlimmsten Holperpisten der Stadt. Plötzlich steht ein Mieterkeller voll Wasser und Fäkalien. Wer hat Schuld und wer zahlt?

Von Dirk Hein
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Der komplette Keller eines Hauses in der Lockwitztalstraße in Dresden war geflutet. Peter Luz (l.) und Michael Podgaiski warten jetzt auf Klarheit, wer den Schaden bezahlt.
Der komplette Keller eines Hauses in der Lockwitztalstraße in Dresden war geflutet. Peter Luz (l.) und Michael Podgaiski warten jetzt auf Klarheit, wer den Schaden bezahlt. © privat, Christian Juppe

Dresden. Seit Mitte Juni und noch bis Ende 2025 wird die Lockwitztalstraße, eine wichtige Verbindungstrasse zwischen Niedersedlitz und der A17, saniert. Das war dringend notwendig. Tiefe Schlaglöcher mit harten Kanten setzten Autos zu. Der Straßenrand war so sehr abgesackt, dass die Fahrbahn in der Mitte höher war als am Rand. Im Januar 2024 stimmte der Rat den Bau-Plänen der Stadt zu. Kritik gab es lediglich daran, dass die Stadt auf Radwege vor Ort verzichtet.

Abwasser im gesamten Keller

Nun gibt es weitere Probleme: In einem Wohnhaus stand plötzlich der Keller unter Wasser. Konkret betroffen von dem Wassereinbruch ist ein freistehendes Mehrfamilienhaus direkt an der Lockwitztalstraße. Die Ursache ist relativ klar, wer für den Schaden aufkommt, hingegen noch nicht.

"Ende Juli kam in den frühen Vormittagsstunden eine Familie unseres Hauses aus dem Urlaub zurück. Dabei bemerkten sie einen unangenehmen Geruch, welcher aus dem Kellerbereich kam", berichtet Anwohner Michael Podgaiski. Der komplette Keller des Hauses war überflutet. "Das Wasser lief ungehindert ins Haus", sagt Podgaiski.

An der Dresdner Lockwitztalstraße wird gebaut, ein Keller wurde geflutet. Jetzt gibt es Streit, wer den Schaden bezahlt.
An der Dresdner Lockwitztalstraße wird gebaut, ein Keller wurde geflutet. Jetzt gibt es Streit, wer den Schaden bezahlt. © Christian Juppe

Die schon auf den ersten Blick wahrscheinliche Ursache: Vor dem Haus wird die Lockwitztalstraße umfassend erneuert, auch der Abwasserkanal wird saniert. "Ein Einstiegsschacht zu diesem Kanal befindet sich direkt gegenüber unseres Hauses."

Laut Podgaiski befand sich in dem vollständig geöffneten Einstiegsschacht eine Schmutzwasserpumpe, welche das ankommende Abwasser, also auch Fäkalien, weiterpumpte und so das ungehinderte Abfließen des Abwassers gewährleisten sollte. Der gesamte Bereich war jedoch überfüllt und das Abwasser staute sich, drückte über den Abwasseranschluss in das Haus an der Lockwitztalstraße hinein.

Große Schäden für die Bewohner

Ein Havarie-Dienst pumpte das Wasser, was knapp 20 Zentimeter hoch im Keller des Hauses stand, Stunden später ab. "Alle Kellerräume waren betroffen", sagt der Mieter. Die weitere Reinigung und die Beräumung der Keller war dann Sache der Bewohner.

Insgesamt sind sieben Mietparteien betroffen. "Mir selber entstand ein reiner Sachschaden an den eingelagerten Gegenständen von etwa 1.400 Euro", sagt Michael Podgaiski. Bei allen Kellern kommt eine Schadenshöhe von etwa 10.000 Euro zusammen.

Dadurch, dass die Gegenstände im Keller auch in Fäkalien standen, muss alles entsorgt werden. Die Versuche des Mieters, Ansprechpartner bei der Stadt für den Schaden zu finden, scheiterten bisher.

So reagiert die Stadtentwässerung

"Dass der Schaden im Zusammenhang mit Kanalbauarbeiten der Stadtentwässerung Dresden entstand, ist unstrittig", bestätigt Torsten Fiedler, Sprecher der für die Baustelle zuständigen Stadtentwässerung. Zu dem Fall liege ein Antrag auf Schadensersatz vor. "Dieser wird kurzfristig an unsere Versicherung, den Kommunalen Schadensausgleich, weitergereicht und dort geprüft."

Nach Aussagen der Bereitschaft, die am Tag vor Ort war, kam es durch den Pumpenausfall zum Rückstau in den Hausanschluss. Das Wasser trat aus der Revisionsöffnung im Keller des Hauses aus.

Grundsätzlich ist es laut Torsten Fiedler jedoch so, dass es bei Störungen, starken Niederschlägen und Kanalreinigungen zu einem Rückstau in den Hausanschlusskanälen kommen kann. "Daher sind alle Eigentümer verpflichtet, eine geeignete Rückstausicherung auf eigene Veranlassung und Kosten vorzusehen, wenn sich im Haus unter der Straßenoberkante Entwässerungseinrichtungen befinden." Dies sei technischer Standard und in der Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt Dresden verankert. "Ob die fehlende Rückstausicherung allein ursächlich für die Kellerflutung war, wird noch untersucht."

Für Mieter Michael Podgaiski ist diese Aussage nicht ausreichend. "Uns ist ein enormer Schaden entstanden, der ersetzt werden muss." Die Pflicht zum Einbau der Rückstausicherung habe zum Zeitpunkt der Sanierung des Hauses noch nicht bestanden.