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Lautstärke-Grenze: Demonstrationen in Dresden sollen leiser werden

In Dresden wird regelmäßig demonstriert - und zwar laut. Die Stadt hat nachgemessen und kommt zu dem Ergebnis, dass die Grenzwerte überschritten wurden. Nun sollen Demos leiser werden.

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Im Juni demonstrierten Tausende unter dem Motto "Wir sind die Brandmauer" gegen Rechts in Dresden. Bei solchen Demonstrationen gilt künftig eine Lautstärkegrenze.
Im Juni demonstrierten Tausende unter dem Motto "Wir sind die Brandmauer" gegen Rechts in Dresden. Bei solchen Demonstrationen gilt künftig eine Lautstärkegrenze. © Sven Ellger (Symbolfoto)

Dresden. Man zeigt, dass man für etwas ist - oder dagegen. Demonstrationen sind inzwischen in Dresden zur Normalität geworden. Doch inzwischen gibt es regelmäßig Beschwerden von Anwohnern über die Lautstärke. Auch Mitarbeiter, die diese Demos absichern, stört der Lärm.

Um zu wissen, wie laut es bei den Demonstrationen tatsächlich ist, hat die Versammlungsbehörde in den vergangenen Monaten die Lautstärke gemessen. Dabei standen akustischen Hilfsmittel wie Lautsprechern im Fokus. Ergebnis: Regelmäßig wurden Werte von über 90 Dezibel gemessen. In der Spitze waren es sogar bis 108 Dezibel. Zum Vergleich: Ein Formel-1-Auto in 30 Metern Entfernung ist 105 Dezibel laut.

Man geht davon aus, dass eine Schädigung des Gehörs ab 85 Dezibel auftreten kann. Anwohner, Passanten sind bei zu lauten Demonstrationen deshalb potenziell gefährdet. Das gleiche gilt für die Einsatzkräfte der Polizei, die sich der Lautstärke aufgrund ihrer Aufgaben nicht entziehen können und keinen Gehörschutz einsetzen dürfen. Bei einzelnen Versammlungen wurde deshalb bereits eine Beschränkung der Lautstärke angeordnet.

Richtwert für Demos in Dresden: Maximal 90 Dezibel

Auf welche maximale Lautstärke eine Versammlung beschränkt wird, ist von einer Vielzahl Faktoren und muss deshalb einzeln geprüft werden. Dazu gehören bauliche Gegebenheiten, die die Schallausbreitung vermindern oder verstärken können. Der Richtwert: Maximal 90 Dezibel. Das gilt an flachen Plätzen wie beispielsweise dem Altmarkt. Die Begrenzung gilt für akustische, elektronische Verstärker.

Klar ist: Jeder Mensch muss in der Öffentlichkeit für sein Anliegen werben und eintreten dürfen – auch lautstark. Dies ist eins der wesentlichen Elemente von Demonstrationen und stationären Versammlungen in einer liberalen Demokratie. Die Lautstärke findet jedoch dort ihre Grenzen, wo sie Menschen schädigen kann.

Sollte es bei einer Versammlung zu laut werden, wird der Versammlungsleiter dazu aufgefordert, die Lautstärke zu reduzieren oder den Verstärker abzustellen. Nach dem neuen sächsischen Versammlungsgesetz, das zum 1. September 2024 in Kraft tritt, ist eine Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit. Versammlungsleiter können sich bei Verstößen gegen Auflagen strafbar machen.