Das Schweigen der Ämter: Verwirrung um umstrittene Wahlwerbung vor Dresdner Landgericht
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Dresden. Was Wahlkämpfer in Dresden dürfen - und vor allem: was nicht - regelt ein demokratisch verabschiedetes Werk mit dem sperrigen Namen "Satzung Verfahrensregelung Wahlwerbung". In der Praxis allerdings ist von "Regelung" so wenig sichtbar wie von "Verfahren". Es bleibt "Wahlwerbung", und das nicht zu knapp. So müssen Richter, Staatsanwälte, andere Bedienstete des Dresdner Justizzentrums und ihre Besucher tagtäglich den Anblick politischer PR in Grün-weiß ertragen, ob sie nun wollen oder nicht, samt Konterfei eines schillernden Rechtsanwalts, der früher einmal sogar Opfer von Außerirdischen vertreten wollte.