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Das Schweigen der Ämter: Verwirrung um umstrittene Wahlwerbung vor Dresdner Landgericht

Im Kommunalwahlkampf vor drei Monaten beschwerten sich Bedienstete in Dresden wegen Wahlwerbung vorm Landgericht. Mit Erfolg: Die Plakate kamen runter. Doch im gerade zurückliegenden Landtagswahlkampf ging das Rathaus auf Tauchstation. Eine Betrachtung.

Von Alexander Schneider
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Vorm Landgericht in Dresden hängt Wahlwerbung einer rechtsextremen Kleinpartei. Im Wahlkampf im Mai entfernte die Stadt die Wahlwerbung. Jetzt geht sie auf Tauchstation.
Vorm Landgericht in Dresden hängt Wahlwerbung einer rechtsextremen Kleinpartei. Im Wahlkampf im Mai entfernte die Stadt die Wahlwerbung. Jetzt geht sie auf Tauchstation. © SZ/Alexander Schneider

Dresden. Was Wahlkämpfer in Dresden dürfen - und vor allem: was nicht - regelt ein demokratisch verabschiedetes Werk mit dem sperrigen Namen "Satzung Verfahrensregelung Wahlwerbung". In der Praxis allerdings ist von "Regelung" so wenig sichtbar wie von "Verfahren". Es bleibt "Wahlwerbung", und das nicht zu knapp. So müssen Richter, Staatsanwälte, andere Bedienstete des Dresdner Justizzentrums und ihre Besucher tagtäglich den Anblick politischer PR in Grün-weiß ertragen, ob sie nun wollen oder nicht, samt Konterfei eines schillernden Rechtsanwalts, der früher einmal sogar Opfer von Außerirdischen vertreten wollte.

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