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Dresden

Lebensgefährtin angezündet: Staatsanwaltschaft Dresden klagt 52-Jährigen an

Im Januar 2021 soll ein Dresdner seine Lebensgefährtin in Nossen mit Ethanol übergossen und angezündet haben. Die ehemalige Weinprinzessin ist seitdem entstellt.

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Nach der Attacke ermittelten Spezialisten in dem Haus. Der mutmaßliche Täter behauptet bis heute, es habe sich um einen Suizidversuch gehandelt.
Nach der Attacke ermittelten Spezialisten in dem Haus. Der mutmaßliche Täter behauptet bis heute, es habe sich um einen Suizidversuch gehandelt. © SZ/Archiv

Dresden/Nossen. Wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Dresden einen heute 52-jährigen Mann angeklagt. Er soll im Januar 2021 seine damalige Lebensgefährtin aus Nossen schwer verletzt und dabei in Kauf genommen haben, dass die zur Tatzeit 43-Jährige hätten sterben können, teilte die Behörde am Donnerstag in Dresden mit.

Der Anklage zufolge hat der Deutsche die Frau nach einem Streit am 23. Januar 2021 zunächst mehrfach geschlagen, dann mit Bio-Ethanol übergossen und angezündet. Die Frau habe auf mehr als einem Viertel ihrer Haut schwerste Brandverletzungen erlitten, vor allem an Hals, Oberkörper und Armen.

Sie sei im auf Brandverletzungen spezialisierten St.-Georg-Krankenhaus in Leipzig notoperiert worden, bleibe aber ihr Leben lang entstellt. Bei dem Opfer handelt es sich um Kati H., eine ehemalige sächsische Weinprinzessin und Vereinschefin eines Motorradclubs.

Der Angeklagte soll am Tattag auch ihr Handy zerstört haben, damit sie nicht die Polizei rufen kann, hat aber nach seiner Attacke selbst den Rettungsdienst alarmiert. "Ein versuchtes Tötungsdelikt war im Ergebnis der Ermittlungen nicht mehr anzunehmen", erklärt deshalb die Staatsanwaltschaft. Nun legen die Ermittler dem Mann gefährliche Körperverletzung und schwere Körperverletzung zur Last. Der mutmaßliche Täter, ein Dresdner, bleibe bisher aber dabei, dass er behauptet, es habe sich um einen Suizidversuch gehandelt.

Freunde des Opfers errichteten Wache vor ihrem Haus

Er war zwei Tage nach der Tat festgenommen worden. Er behauptete damals, dass es sich um einen Suizidversuch der Frau gehandelt habe. Weitere zwei Monate später berichtete das Opfer Kati H. selbst über die Tat. Da war der Verdächtige gerade aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das Landgericht hatte einen dringenden Tatverdacht seinerzeit verneint.

Noch am Entlassungstag aber sei der Mann wieder in Nossen vor dem Haus seiner Lebensgefährtin aufgetaucht, registrierten die Ermittler. Freunde von ihr richteten damals eine Wache ein, um die Frau zu schützen.

Der Mann ist laut den Ermittlern nicht vorbestraft. Das Landgericht Dresden muss jetzt über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn und die Zulassung der Anklage entscheiden. (SZ/csp)