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Dresden: Prozess um einen umstrittenen Limo-Schnaps-Mix eines Autofahrers

Im April wurde ein betrunkener Autofahrer in Dresden erwischt. Jetzt ging es vor Gericht um seine Fahrerlaubnis - und letztlich auch seinen Job.

Von Alexander Schneider
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Im April wurde ein betrunkener Autofahrer in Dresden erwischt.
Im April wurde ein betrunkener Autofahrer in Dresden erwischt. © Symbolfoto: Axel Heimken/dpa

Dresden. Ein 35-jähriger Dresdner lebt seit einigen Jahren in Hamburg. Als Außendienstmitarbeiter eines tschechischen Unternehmens fährt er zu Kunden, um ihnen neue Produkte schmackhaft zu machen. Doch seit April muss der Mann laufen, weil er betrunken am Steuer saß. Seine 1,23 Promille sind eine Straftat, die Schwelle der absoluten Fahruntüchtigkeit beginnt bei einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille.

In seinem Prozess wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr am Amtsgericht Dresden gab es wie in ähnlichen Fällen eigentlich wenig zu bestreiten. Doch der Entzug der Fahrerlaubnis treibt Betroffene regelmäßig dazu, ihre Strafbefehle anzufechten.

Zu viel Alkohol getrunken: unglückliche Häufung von Zufällen?

Laut Anklage fuhr der 35-Jährige nachts um 2.45 Uhr in einem Skoda von der Reicker- über die Cäcilien- in die Dohnaer Straße. Dort stoppte die Polizei das Auto mit tschechischen Kennzeichen. Offenbar hatte der Fahrer mit einem laxen Verhalten an einer roten Ampel die Aufmerksamkeit auf sich gezogen.

Der Angeklagte versuchte, seinen Alkohol als eine unglückliche Häufung von Zufällen zu verkaufen. Er sei an jenem Freitag mit seiner Freundin zum Familienbesuch nach Dresden gefahren, habe sie bei ihren Eltern abgesetzt und Kumpels abgeholt, mit denen er das Tuningtreffen am Elbepark besuchte.

Er habe dort, ganz gegen seine Art, zwei Bier getrunken, die die Kumpels mitgebracht hätten. Er wisse, das sei ein Fehler gewesen. Dann sei auch noch eine dritte Runde geschmissen worden. Gegen zwei Uhr sei er aufgebrochen, habe den Kumpel in der Johannstadt abgesetzt.

Noch ein Schluck vor der Kontrolle

Kurz vor der Kontrolle habe er noch "einen großen Schluck" von einer Flasche getrunken, die sein Beifahrer vergessen habe. Er habe Wasser erwartet, es sei aber etwas hochprozentig Selbstgemischtes mit Limo gewesen.

Die Sache habe ihn "echt getroffen". Er sei sechs Wochen krank gewesen, so der Angeklagte. Sein Job sei gefährdet. Derzeit arbeite er im Homeoffice, doch das mache sein Chef nicht mehr lange mit. "Ich habe mir etwas aufgebaut." Ohne Führerschein sei er im Winter arbeitslos.

Fahrverbot für sechs Monate - statt Entzug der Fahrerlaubnis

Der Staatsanwalt sagte, die Entziehung der Fahrerlaubnis in solchen Fällen sei ein Regelbeispiel schon beim ersten Verstoß. Man müsse also fragen, könne man von dieser Regel abweichen? Da der Angeklagte sichtlich beeindruckt und weder Straftäter noch am Steuer aufgefallen sei, könne man es bei einer fünfmonatigen Führerscheinsperre belassen. Dazu eine Geldstrafe von 1.750 Euro statt der 1.050 im Strafbefehl. Die Verteidigung verzichtete auf einen Strafantrag, entscheidend sei der Führerschein.

Der Richter verurteilte den Alkohol-Fahrer zwar zu 2.800 Euro Geldstrafe, doch auch er verzichtete auf einen Entzug der Fahrerlaubnis. Der Angeklagte erhielt ein Fahrverbot von sechs Monaten. Im Oktober könne der Mann wieder ans Steuer und das Weihnachtsgeschäft mitnehmen. "Die Geschichte mit der Limo nehme ich Ihnen nicht ab", sagte der Vorsitzende, man müsse aber nicht gleich "mit der Keule Fahrerlaubnisentzug zuschlagen".