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Dresden

Dresden: Hässliche Beleidigungen bei der Drogenrazzia

Eine 18-jährige Angeklagte ist bei der Durchsuchung ihrer Wohnung ausfällig geworden. Das Interesse der Polizei galt jedoch gar nicht ihr, sondern ihrem Freund.

Von Alexander Schneider
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Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurde eine 18-jährige Frau gegenüber Polizeibeamtinnen ausfällig. Nun stand sie vor dem Amtsgericht Dresden.
Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurde eine 18-jährige Frau gegenüber Polizeibeamtinnen ausfällig. Nun stand sie vor dem Amtsgericht Dresden. © Symbolfoto: Sven Ellger

Dresden. Monatlich besucht eine heute 18-Jährige ihren Freund im Dresdner Gefängnis. Was sie bisher offenbar nicht ahnte: Der Untersuchungsgefangene stand weiter im Visier der Ermittler. Seine Besuche wurden von der Kriminalpolizei überwacht. Und so kam es, dass die junge Frau eines schönen Tages im März dieses Jahres von der Polizei begleitet aus der Justizvollzugsanstalt nach Hause gebracht wurde.

Die Beamten stellten auf der Suche nach Drogen des Inhaftierten die Wohnung seiner Freundin in der Dresdner Innenstadt auf den Kopf. Dabei muss der Frau der Kragen geplatzt sein, so, dass sie die beiden Ermittlerinnen mehrfach auf derbste Art beleidigte.

In dieser Woche stand die junge Frau begleitet von einer Verteidigerin vor Jugendrichter Alexander Keller am Amtsgericht Dresden. "Ja, diese Worte sind gefallen", erklärte die Anwältin. "Der Freund meiner Mandantin war kurz zuvor verhaftet worden. Sie war mit der Situation überfordert, kam damit nicht klar. Es tut ihr auch sehr, sehr leid." Die Angeklagte setzte nach. Die Polizei habe ihr "alles" weggenommen, Handy und iPad!

"Ja", erwidert der Richter, "die Beschlagnahme war angeordnet worden". Sie habe so etwas noch nie durchgemacht. "Das war unter aller Sau", schimpfte die Angeklagte weiter, sprach von traumatischen Erlebnissen. Ja, ihr iPad habe sie später zurückbekommen, weil sie diese für die Schule brauchte. In einem Brief ans Gericht hatte sie schon vor dem Prozess "um Vergebung" gebeten und gesagt, so etwas werde "nicht noch einmal vorkommen".

"Dauernd provoziert"

Eine der Polizistinnen habe sie "dauernd provoziert", sagte die junge Frau nun, die andere habe angedroht, ihr Handschellen anzulegen. Dafür, so der Richter, habe es einen guten Grund gegeben. Die Angeklagte soll versucht haben, die Drogen zu ergreifen, die in ihrer Wohnung sichergestellt wurden: "Sie waren im Begriff, die Sachen anzufassen, heißt es im Polizeibericht." Mit Fingerabdrücken oder DNA-Spuren könnte der Beweiswert der gesicherten Drogen beeinträchtigt werden. Beweise dürften daher nicht mehr angefasst werden. "So war das nicht", erwiderte die Angeklagte, ließ aber offen, wie es tatsächlich gewesen sein soll.

Am Ende kam die 18-Jährige glimpflich davon. Sie hatte bisher Pech mit ihren Ausbildungsstellen in Hotels und im Einzelhandel. Vier Versuche, Fuß zu fassen, hatte sie abgebrochen, seit kurzem ist sie arbeitslos.

Der Richter stellte das Verfahren nach dem Jugendstrafrecht gegen eine Auflage von 25 Stunden gemeinnütziger Arbeit bis Ende September ein. Wenn die Angeklagte wieder voll arbeite, brauche sie die Stunden nicht mehr zu abzuleisten. "Sie müssen sich schon an der eigenen Nase aus Ihrer Lage ziehen", so Jugendrichter Keller. Immerhin habe die Frau bisher nie aufgegeben und sich immer eine neue Stelle gesucht. Nun müsse sie zeigen, dass sie auch durchhalten könne.