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Dresden: Ex-Anwalt Frank Hannig steht wieder vor Gericht

Der bekannte Lokalpolitiker und Jurist soll in seiner Insolvenz fast 100.000 Euro dem Zugriff des Finanzamts vorenthalten haben.

Von Alexander Schneider
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Frank Hannig, hier mit seinem Verteidiger Ronald Mayer (l.) am Mittwoch im Amtsgericht Dresden, soll dem Finanzamt einen Haufen Geld vorenthalten haben. In seinem Prozess spricht er von einem "unabwendbaren Verfahrenshindernis".
Frank Hannig, hier mit seinem Verteidiger Ronald Mayer (l.) am Mittwoch im Amtsgericht Dresden, soll dem Finanzamt einen Haufen Geld vorenthalten haben. In seinem Prozess spricht er von einem "unabwendbaren Verfahrenshindernis". © Foto: Alexander Schneider

Dresden. Dem ehemaligen Rechtsanwalt und Ex-Stadtrat Frank Hannig ist es wieder einmal gelungen, seinen Kopf aus der sprichwörtlichen Schlinge zu ziehen. Vorerst jedenfalls. Am Mittwoch platzte sein jüngster Prozess nach wenigen Minuten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem schillernden Juristen vor, in den Jahren 2021 und 2022 erhebliche Gelder dem Zugriff des Finanzsamts entzogen zu haben. Hintergrund ist das Insolvenzverfahren des 54-Jährigen.

Laut Anklage geht es um zig Überweisungen einer Rechtsanwältin, bei der Hannig zuletzt angestellt war. Sie soll für ihn ein neues Konto eröffnet und Zahlungen in Höhe von 93.888,49 Euro geleistet haben. Auf das Konto habe Hannigs Ehefrau, in der Anklage wird sie "die gesondert Verfolgte" genannt, alleinigen Zugriff gehabt. Seit 2021, so die Anklage, versuche das Finanzamt Dresden, mehr als 146.000 Euro erfolglos beizutreiben. Hannig habe um diese Rückstände gewusst, das sei als Vereitelung der Zwangsvollstreckung strafbar.

Der Angeklagte, an seiner Seite Verteidiger Ronald Mayer, blieb relativ gelassen, nur seine Stimme klang nicht mehr so wortgewaltig wie in früheren Prozessen. Er sprach von einem "unabwendbaren Verfahrenshindernis" und verlas eine Erklärung. Danach habe das Finanzamt lediglich drei Monate nach Bekanntwerden der Vorwürfe Zeit, um einen Strafantrag zu stellen. In seinem Fall sei erst nach einem knappen Jahr Anzeige erstattet worden. Das sei zu spät.

"Ich wäre nicht arbeitsfähig gewesen"

Er habe dem Finanzamt kein Geld vorenthalten, sondern mit dem Wissen der Behörde sogar von den genannten Konten seine Steuerschuld zum Teil beglichen. Ohne die Konten "wäre ich nicht arbeitsfähig gewesen", so Hannig.

Der Richter setzte die Verhandlung aus, um Hannigs Behauptung in den Akten zu überprüfen: "Ein neuer Termin ergeht von Amts wegen."

Hannig hatte Ende 2022 seine Rechtsanwaltszulassung zurückgegeben, aus gesundheitlichen Gründen, wie er sagte, und seine Kanzlei an besagte Anwältin verkauft. Erst dieses Jahr wurde der umtriebige Jurist am Amtsgericht per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er Mandantengelder veruntreut hatte. Ein Verfahren wegen Parteiverrats wurde im Hinblick darauf eingestellt.

Weitaus schwerwiegender sind Vorwürfe einer Anklage, die seit etwa eineinhalb Jahren im Landgericht Dresden vor sich hin modert. Darin wirft ihm die Staatsanwaltschaft Dresden Anlagebetrug mit einem Millionenschaden vor.

Bedrohungen und Provokationen

Im Frühjahr verlor Hannig sein Stadtratsmandat für die Freien Wähler, weil er aus Dresden wegzog. Einer der Gründe dafür seien verschiedene Bedrohungen gewesen. Hannig trat vor Jahren einmal als Pegida-Redner auf, nahm an Protesten von Corona-Kritikern teil. Sein spektakulärstes Mandat war die vorübergehende Verteidigung des rechtsextremen Mörders des hessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Nach einem Jahr wurde Hannig im laufenden Prozess 2020 in einem rechtlich umstrittenen Verfahren als Anwalt abgelöst.

Zuletzt fiel der 54-Jährige wegen seines Engagements für die Bauernproteste im Januar auf. Unter anderem hatte er eine Anwalts-Hotline mit aufgebaut, woraufhin es gezielte Stör-Attacken gab, offensichtlich aus der linken Szene. Angeblich soll es ein Ermittlungsverfahren gegen Hannig geben wegen einer anonymen Bestellung zahlreicher Pizzen für eine Polizeidienststelle - über die genannte Hotline.

Hannig verteidigt auch ohne Zulassung weiter Mandanten als sogenannter Beistand vor Gericht, was durchaus zulässig ist. Aktuell kämpft er etwa für den "König von Deutschland" Peter Fitzek. Der ist Aktivist der Reichsbürgerszene und immer gut für Social-Media-Zugriffszahlen.