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Nach "Vorfall" im Hause Hilbert: Keine dienstrechtlichen Folgen für Dresdens OB

Nachdem Oberbürgermeister Dirk Hilbert zugestimmt hat, eine Geldauflage zu zahlen, ist das Strafverfahren gegen ihn eingestellt. Bislang war unklar, ob der Vorfall auch dienstrechtliche Folgen für das Amt als OB haben wird.

Von Andreas Weller
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Oberbürgermeister Dirk Hilbert muss von der Rechtsaufsicht mit keinem Verfahren rechnen.
Oberbürgermeister Dirk Hilbert muss von der Rechtsaufsicht mit keinem Verfahren rechnen. © Sven Ellger

Dresden. Nachdem Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) der Zahlung einer Geldauflage von rund 5.000 Euro gegen die Einstellung des Verfahrens zugestimmt hatte, stand zunächst noch aus, ob sein Ehestreit auch Folgen für das Amt des Oberbürgermeisters haben wird. Dazu ist jetzt eine Entscheidung gefallen.

Hilberts Ehefrau Su Yeon Hilbert hatte ihrem Mann vorgeworfen, sie im Streit eine Treppe hinuntergeschubst zu haben. Nach der Zahlung der Geldauflage war der Vorfall strafrechtlich abgeschlossen. Aber er hätte auch noch Konsequenzen aus dienstrechtlicher Sicht haben können. Dafür ist die Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt, die Landesdirektion, zuständig.

Bisher hatte sich diese nicht zu dem Fall geäußert, weil es noch ein schwebendes Verfahren war. Auf Anfrage von Sächsische.de heißt es nun: "Der Landesdirektion Sachsen liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, ein Disziplinarverfahren einzuleiten." Damit kostet der "Vorfall" im Hause Hilbert, wie die Eheleute Hilbert es bezeichnen, den OB "nur" Geld.

Su Yeon Hilbert hat ihren Mann wegen Körperverletzung angeklagt

Der Ärger um die Trennung von seiner Frau Su Yeon Hilbert hatte bis zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) wegen Körperverletzung geführt.

Su Yeon Hilbert stürzte von einer Treppe, als Dirk Hilbert im September im ehemals gemeinsamen Haus in Dresden-Klotzsche aufgetaucht war, um Möbel abzuholen. Sie rief die Polizei, zeigte eine Körperverletzung an und gab an, ihr Noch-Ehemann habe sie gestoßen.

Hilbert hat dieser Ausführung immer wieder widersprochen. Nach den Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft Dresden hat letztere angeboten, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

Gründe dafür waren demnach die vergleichsweise leichten Verletzungen bei Su Yeon Hilbert und der nicht klar zu erbringende Beweis, dass die Frau gestoßen wurde. Da es aber auch nicht nachweisbar war, dass den OB gar keine Schuld trifft, können solche Verfahren entsprechend gegen Auflage eingestellt werden, um die Justiz zu entlasten.

Dirk Hilbert hatte sich zuletzt bereit erklärt, das Angebot anzunehmen. Seine Frau und er haben eine Erklärung unterschrieben, dass für sie die Sache damit erledigt sei.