Update Dienstag, 17. November 15.20 Uhr: Am Tatort der Messerattacke vom 4. Oktober, nach der ein Mann aus Krefeld gestorben ist, soll ein Gedenkort eingerichtet werden. Diese Idee hatte der Christopher Street Day-Verein der Stadt. In wenigen Tagen gibt es einen Gesprächstermin dafür. Nicht nur der Verein, auch mehrere weitere Unterstützer, darunter die Dresdner FDP, finden die Idee gut. Die Partei hat dazu einen Antrag vorbereitet, der im Stadtrat behandelt werden soll. "Der von uns erarbeitete
Stadtratsantrag beauftragt den Oberbürgermeister, in Abstimmung mit den
Hinterbliebenen von Thomas L. ein Konzept für einen solchen Erinnerungsort zu
entwickeln, der uns nicht nur an den Anschlag erinnert, sondern auch mahnt,
dass die Werte, für die wir einstehen, verteidigt werden müssen", sagt der kulturpolitische Sprecher der Fraktion Holger Hase.
Update Mittwoch, 11. November 10.30 Uhr: Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat einen neuen Haftbefehl gegen Abdullah A.H.H. erwirkt. Der Syrer wurde dafür am 10. November einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Gegen ihn besteht der dringende Tatverdacht des Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Die neue Entscheidung ersetzt den Haftbefehl des Amtsgerichts Dresden vom 21. Oktober.
Diese Entscheidung war nötig, weil die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Mann übernommen hat. Abdullah A.H.H. habe aus einer "radikal-islamistischen Gesinnung heraus" gehandelt, heißt es in einer Erklärung aus Karlsruhe zu dem neuen Haftbefehl. Die zwei Tatopfer seien für ihn Repräsentanten einer ungläubigen freiheitlichen Gesellschaft gewesen, die er ablehnt.
Update Donnerstag, 29. Oktober, 18 Uhr: Am Donnerstag wurde ebenfalls bekannt, dass die Sicherheitsbehörden in Deutschland bereits im August 2019 eine Warnung von einem ausländischen Nachrichtendienst erhalten haben. Der Bundesnachrichtendienst habe die Information nicht nach Sachsen weitergeleitet, berichtete die Süddeutsche Zeitung am Donnerstag.
Die Bundesregierung habe den Fehler eingeräumt. Allerdings waren Landeskriminalamt und Verfassungsschutz die Gefährlichkeit des mutmaßlichen Täters 2019 schon länger bekannt.
Sie hatten den vorbestraften Syrer als islamistischen Gefährder eingestuft und ihn überwacht. Weder Gefährderansprache noch Meldeauflagen und Kontaktverbote haben die tödliche Messerattacke in der Dresdner Innenstadt aber letztlich verhindert.
Update Donnerstag, 29. Oktober, 10 Uhr: Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) hat sich nach der Messerattacke in Dresden mit einem kritischen Statement gegenüber den sächsischen Behörden an die Öffentlichkeit gewandt.
Es sei "vollkommen unverständlich, warum die islamistischen Einstellungen des Täters und die mutmaßlich homosexuellenfeindliche Motivation der Tat über Wochen verschwiegen und erst nach Zeitungsrecherchen bekannt wurden", heißt es in der Mitteilung.
Die Aussage des Dresdner Oberstaatsanwaltes Jürgen Schmidt, man äußere sich "zur sexuellen Orientierung von Tatopfern nicht", ließe den Verdacht aufkommen, man sei "in puncto Homophobie mit Blindheit geschlagen".
Der Verband warnt davor, Extremismus bewusst nicht zu thematisieren. "Den islamistischen Terror wie auch den rechtsradikalen Terror werden wir nicht überwinden, indem wir ihn beschweigen und bagatellisieren. Wir müssen dem religiösen Extremismus ebenso wie dem Rechtsextremismus entschieden entgegentreten", so die Verfasser.
Das LKA Sachsen und das Landesamt für Verfassungsschutz stehen seit Bekanntwerden von Details hart in der Kritik. Ihnen wird zum einen vorgeworfen, den Täter nicht ausreichend observiert zu haben, aber auch zu lange Hintergrundinformationen verschwiegen zu haben.
Bis heute gibt es keine offizielle Bestätigung dafür, dass es sich bei den Opfern höchstwahrscheinlich um ein homosexuelles Paar gehandelt hat. Nur Medienrecherchen hatten entsprechende Hinweise ergeben.
Deshalb fordert auch der LSVD Sachsen am Donnerstag, "ein mögliches homosexuellenfeindlich motiviertes Attentat des Islamisten" in die Ermittlungen einzubeziehen. Die Behörden müssten für solche Taten sensibilisiert werden.
"Ebenso braucht es zielgenaue Konzepte zur Prävention, zur Aus- und Fortbildung von Polizei und Justiz sowie zur ausreichenden Unterstützung von Opferhilfe-Einrichtungen", sagt Vorstand Tom Haus.
Update Montag, 26. Oktober, 12 Uhr: Mehrere Organisationen und Einzelpersonen haben am Wochenende ihr Mitgefühl mit den Opfern der Dresdner Messerattacke ausgedrückt, indem sie Kränze und Blumen am Tatort abgestellt haben.
Dazu gehörten unter anderem Vertreter der CDU und der FDP, die am Sonntag nach einer Kundgebung auf dem Altmarkt zum Ort des Angriffs an der Ecke Schloßstraße/Rosmaringasse gingen. "Gewalt und Hass dürfen in unser Gesellschaft niemals obsiegen. Unsere Gedanken sind bei den Opfern und ihren Angehörigen", erklärte dazu der FDP-Kreisvorsitzende Holger Hase im Internet.
Nicht alle sind offenbar einverstanden mit dieser Art des Gedenkens oder denen, die dort Kränze und Blumen niedergelegt haben. Am Dienstag berichtet die Polizei auf Nachfrage der SZ, in der Nacht zum Sonntag hätten Unbekannte einen Kranz beschädigt. Die AfD behauptet, das sei ihr Kranz gewesen.
Der Integrations- und Ausländerbeirat der Stadt kündigt an, am Donnerstag einen Kranz am Tatort niederlegen zu wollen. „Wir wollen ein Zeichen tiefster Betroffenheit senden“, sagt Viktor Vince, der Beiratsvorsitzende. Mit dieser Tat habe der Terror die Landeshauptstadt erreicht, solche Angriffe attackierten "unsere gesamte Gesellschaft und die grundlegenden Werte unseres Zusammenlebens". Vince weiter: "Unsere Gesellschaft darf keine Beißhemmung gegen die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung haben.“
Update Sonnabend, 24. Oktober, 7.15 Uhr: Der mutmaßliche Messerangreifer aus Dresden soll Ende 2017 vergeblich versucht haben, zu einer Schwester in die Türkei auszureisen. Wie aus internen Dokumenten hervorgeht, wollten die deutschen Behörden dem jungen Mann aus Syrien, der kurz zuvor als islamistischer Gefährder eingestuft worden war und damals in Untersuchungshaft saß, bei seiner Ausreise auch gerne behilflich sein. Als Gefährder bezeichnet die Polizei Menschen, denen sie schwere politisch motivierte Straftaten zutraut, etwa einen Terroranschlag.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur scheiterte das Vorhaben aber daran, dass ihm die türkische Botschaft aufgrund fehlender Nachweise kein Visum ausstellen wollte. Wie die dpa weiter erfuhr, war geplant gewesen, die türkischen Behörden mit Informationen zu dem IS-Anhänger versorgen, allerdings erst nach dessen Ausreise aus Deutschland.
Der junge Islamist und seine Ausreisepläne waren zu der Zeit mehrfach Thema in der sogenannten AG Status des gemeinsamen Terrorabwehrzentrums von Bund und Ländern. Er war ins Visier der Sicherheitsbehörden geraten, weil er für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) geworben und nach einer Anleitung zum Bau von Sprengstoffgürteln gesucht hatte. Das Oberlandesgericht Dresden hatte ihn im November 2018 unter anderem wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Sichverschaffens einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Körperverletzung und Bedrohung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Am Abend des 4. Oktober hatte ein Mann in der Dresdner Innenstadt zwei Touristen aus Nordrhein-Westfalen mit einem Messer angegriffen und einen von ihnen getötet. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen und geht von einem radikal-islamistischen Hintergrund aus.
Der 20 Jahre alte Tatverdächtige stammt aus Syrien, die sächsischen Sicherheitsbehörden hatten ihn schon 2017 als Gefährder eingestuft. 2019 wurde ihm der Status als Flüchtling aufgrund von Straftaten aberkannt. Wegen des geltenden Abschiebestopps nach Syrien konnte er bisher aber nicht außer Landes gebracht werden. Die Tat fachte die Debatte um die Abschiebung krimineller Flüchtlinge an. (dpa)
Update Freitag, 23. Oktober, 20.18 Uhr: Der mutmaßliche islamistische Extremist ist am Tag der tödlichen Messerattacke in Dresden weder am Tatort noch in dessen Umfeld beschattet worden. "Der Tatverdächtige wurde während der Tatbegehung nicht nachrichtendienstlich observiert", stellte das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen am Freitagabend klar.
Dem Amt hätten zu keinem Zeitpunkt konkrete Hinweise dazu vorgelegen, dass die "Zielperson an dieser abscheulichen Tat beteiligt war". Am Donnerstag hatten die sächsischen Sicherheitsbehörden mitgeteilt, dass der mutmaßliche Täter seit seiner Entlassung aus einem Jugendgefängnis observiert wurde, allerdings nicht rund um die Uhr.
Was wir über den Tatverdächtigen Abdullah A. H. H. und den tödlichen Angriff in Dresden wissen:
Fünf Tage nach seiner Haftentlassung hat der 20-jährige Syrer Abdullah A. H. H. in Dresden zwei Touristen mit einem Messer attackiert. Beide wurden schwer verletzt, einer davon starb später im Dresdner Uniklinikum.
Am Dienstag wurde der Verdächtige festgenommen, seit Mittwoch sitzt er in Untersuchungshaft. Reichlich zwei Wochen sind zwischen der Tat und dem Tag vergangen, an dem die Polizei ihn im Dresdner Stadtzentrum gestellt hat. Der entscheidende Hinweis dafür war eine DNA-Spur, die die Ermittler noch in der Tatnacht sichergestellt haben.
Am Mittwoch wurde bekannt, dass der 20-Jährige als Gefährder eingestuft war und überwacht wurde. Das war nicht genug, werden die Behörden jetzt kritisiert und es gibt neue Forderungen zum Thema Asylrecht.
Mutmaßlicher Täter war seit 2017 als Gefährder bekannt
In einer Pressekonferenz am Donnerstag sagt der Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft Jürgen Schmidt, die Auflagen für den 20-Jährigen, die sogenannte Führungsaufsicht, hätten das Ziel der Maßregelung und Besserung gehabt. "Er hat so mitgearbeitet, dass man davon ausgehen konnte, dass er dieses Angebot auch nutzen wird, um in die Gesellschaft zurückzukommen."
LKA-Präsident Petric Kleine sagte, bereits am 31. August 2017 sei festgestellt worden, dass Abdullah A. H. H. ein Gefährder ist. "Das ist eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie eine politisch motivierte Straftat von erheblicher Bedeutung begehen wird."
Verfassungsschutz-Präsident Dirk-Martin Christian erklärte, schon während der Zeit im Gefängnis sei bekannt geworden, dass sich der gebürtige Syrer von seiner Gesinnung nicht losgesagt habe. Deshalb sei davon ausgegangen worden, dass das "mit hoher Wahrscheinlichkeit" auch danach der Fall sein wird.
20-Jähriger wurde observiert
Zu den Maßnahmen von Landeskriminalamt und Verfassungsschutz nach der Entlassung des 20-Jährigen am 29. September hieß es, es sei eine "nachrichtliche Observation" gestartet worden. Demnach überwachten Beamte Abdullah A. H. H. am 2., 3. und 4. Oktober. Allerdings ließ diese Überwachung nicht zu, dass die Überwacher auch eingreifen, um eine Straftat zu unterbinden.
Diese Observation war "eine Beobachtung, wie bei einem Film, der abläuft", erklärte LfV-Chef Christian. Dabei gehe es zum Beispiel darum, mit welchen Personen sich der Observierte trifft, ob er sich unverändert in der dschihadistischen Szene orientiere, "geht er in die Moschee, betet er oder ist er sonst irgendwie verhaltensauffällig". Sie sei nicht geeignet, solche Straftaten zu verhindern. "Das ist einfach eine bittere Erkenntnis."
LKA-Präsident Kleine fügte mit Blick auf das Asylrecht hinzu: "Die Tat
wäre zu verhindern gewesen, wenn die Ausweisung aus Deutschland vollzogen worden wäre. Eine andere
Möglichkeit hätte es bei allem rechtlichen Instrumentarium, das wir haben, nicht
gegeben."
In nordrhein-westfälischen Medien wurde bisher verhältnismäßig wenig über den Fall berichtet. Weder Angehörige des verstorbenen Krefelders noch das Opfer aus Köln, das den Angriff überlebte, sind bisher in die Öffentlichkeit getreten.
Zuletzt kamen immer mehr Spekulationen darüber auf, ob es sich bei den Männern um ein homosexuelles Paar gehandelt haben könnte. Doch der Dresdner Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt schweigt trotz des öffentlichen Drucks beharrlich zu dem Thema: "Wir machen generell keine Aussagen zur sexuellen Orientierung von Opfern einer Straftat", sagte er am Donnerstag.
Der Vorstand des Kölner Lesben- und Schwulentag e. V., Hugo Winkels, äußerte sich am Donnerstag diesbezüglich skeptisch gegenüber Sächsische.de. "Das würde mich wundern. Wenn es eine homophobe Tat gewesen wäre, bin ich überzeugt, dass man in Köln etwas davon mitbekommen hätte, egal ob das Opfer in der Szene unterwegs war oder nicht", sagte Winkels.
Opfer waren Lebenspartner
In Köln nehme man den Fall bisher vor allem als Messerstecherei in Dresden wahr. Auch in Krefeld ist der Fall bisher kein großes Thema im Stadtgespräch, das Opfer sei wohl ein Normalbürger und kein stadtbekannter Name, sagte eine Journalistin vor Ort gegenüber Sächsische.de. Sie vermute, dass alle Betroffenen sich auch deshalb bisher bedeckt gehalten hätten, weil der Täter bis Dienstagabend noch nicht gefasst war.
Doch nun scheint eine online erschienene Traueranzeige die Vermutung zu bestätigen, dass es sich bei den beiden Opfern um ein homosexuelles Paar handelte. So berichtete die Neue Ruhr Zeitung, der getötete 55-jährige Krefelder habe eine Firma im nahegelegenen Moers-Hülsdonk betrieben.
Online ist zudem eine Todesanzeige erschienen, in der von einem am 4. Oktober "brutal aus dem Leben gerissenen geliebten Lebenspartner" die Rede ist. Sächsische.de-Recherchen haben ergeben, dass der Betrauerte, der Krefelder Thomas L., auch eine bekannte Werbeagentur in Moers betrieb.
Er lebe offenbar in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit dem 53-Jährigen aus Köln und hat Anfang Oktober mit ihm einen Urlaub in Dresden verbracht.
Damit verdichten sich die Hinweise darauf, dass der Islamist und mutmaßliche Täter Abdullah A.H.H. die beiden Männer in der Innenstadt aufgrund von Schwulenhass angegriffen haben könnte. Dies könnte auch zu weiterem Druck auf die sächsischen Behörden führen, die sich über zwei Wochen lang weigerten, etwas zu den Lebensumständen der beiden Opfer zu sagen.
Hier sehen Sie die gesamte Pressekonferenz:
Warum der Syrer nicht abgeschoben werden konnte
"Diese grausame Tat zeigt, dass der islamistische Extremismus nach wie vor eine tödliche Gefahr ist", sagte am Donnerstag der sächsische Innenminister Roland Wöller (CDU). "Nach Verbüßen der Haftstrafe und Freilassung (fünf Tage vor der neuen Tat am 4. Oktober/die Red.) war ein Maßnahmenplan mit Meldeauflagen verfügt worden, an den sich der Tatverdächtige gehalten hat." Es sei besonders bitter, dass es trotz dieser Maßnahmen nicht möglich war, diese Tat zu verhindern, stellte der Innenminister fest.
Zugleich verwies er darauf, dass dies kein rein sächsisches Problem ist. "Im Fall von Syrien gilt wegen des Bürgerkrieges ein genereller Abschiebestopp. Sachsen hatte sich auf der Innenministerkonferenz seit 2018 vergeblich dafür eingesetzt, Gefährder und Straftäter gleichwohl davon auszunehmen." Wöller stellte weiter fest: "Die Sicherheit der Bevölkerung geht eindeutig vor." Deshalb könne es keinen generellen Abschiebestopp für Gefährder und schwere Straftäter mehr geben.
Wer die Ermittler kritisiert und wer sie lobt
Nach der Festnahme des mutmaßlichen Islamisten regt sich Kritik an den Sicherheitsbehörden. Der unter Mordverdacht stehende 20-jährige Syrer war 2018 vom Oberlandesgericht Dresden zu einer Jugendstrafe verurteilt worden, weil er für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) geworben hatte. Die Behörden hatten ihn seit 2017 als Islamisten auf dem Schirm. Auch deshalb mehren sich Kritik und Rufe nach lückenloser Aufklärung. Die Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft übernommen.
"Warum ist dieser islamistische Syrer nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht in Sicherungsverwahrung genommen oder abgeschoben worden", fragt der Kandidat für den CDU-Vorsitz, Friedrich Merz, im Spiegel. Auch Michael Theurer, FDP-Fraktionsvize im Bundestag, warf den Behörden Versäumnisse vor. Er stelle sich die drängende Frage, warum die sächsischen Sicherheitsbehörden "den Gefährder nicht besser überwacht haben" und "der abgelehnte Asylbewerber nicht längst abgeschoben wurde".
Allerdings besteht für Syrer, auch Verurteilte, ein Abschiebestopp. Die Unions-Mitglieder im Bundestagsinnenausschuss Christoph de Vries (CDU) und Michael Kuffer (CSU) forderten deshalb in der Bild-Zeitung eine Änderung: "Es gibt gewichtige Gründe, dass die Innenministerkonferenz die geltende Beschlusslage mit Blick auf den Schutz der Bürger auf den Prüfstand stellt", sagte de Vries.
Sachsens SPD-Landeschef und Wirtschaftsminister Martin Dulig verlangte eine schnelle und vorbehaltlose Aufklärung des "abscheulichen Verbrechens". Der Vize-Fraktionschef der Union im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, islamistischer Extremismus sei keinesfalls nebensächlich geworden, von ihm gehe "weiterhin eine hohe tödliche Gefahr aus". Der SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte dort: "Unsere Priorität muss es sein, jede Form von Extremismus zu bekämpfen." Und: "Für ein effektives Vorgehen gegen Extremisten und Verfassungsfeinde brauchen wir gut ausgestattete Sicherheitsbehörden und angemessene und wirksame Befugnisse."
Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU), dem die Landespolizei unterstellt ist, lobt die Ermittler. "Ich danke den Einsatzkräften der Polizei und insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sonderkommission „Schloßstraße“ für ihren Einsatz", sagte Wöller am Donnerstag. Ihren Ermittlungen sie es zu verdanken, dass ein dringend Tatverdächtiger "schnell gefasst" werden konnte.
Was Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert sagt
Dieser Ansicht ist auch der Dresdner Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP). Sie hätten "schnell und professionell ermittelt", sagte er am Donnerstag. Die Dresdner Stadtgesellschaft stehe unter Schock, weil "eine solche Tragödie im Herzen unserer Stadt geschehen kann". Sollte sich die Tat tatsächlich als um einen religiösen Terrorakt handeln, zeige sich wieder, "wie verletzlich unsere Gesellschaft ist, gegenüber denjenigen die sich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes und unserer gemeinschaftlichen Werte befinden". Wichtig sei jetzt, nicht pauschale Urteile zu fällen. Hunderte Flüchtlinge aus Syrien - Männer, Frauen und Kinder - hätten sich in Dresden ein neues Leben aufgebaut und hielten sich selbstverständlich an Recht und Gesetz.
Bei der Auswertung der Spuren vom Tatort, wo auch ein Messer sichergestellt worden war, waren die Ermittler auf den bereits aktenkundigen Asylbewerber gestoßen. Das OLG Dresden hatte ihn Ende November 2018 wegen Werbens um Mitgliedern und Unterstützern einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Suche nach einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Körperverletzung und Bedrohung zu zwei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt. Das Landeskriminalamt Sachsen hatte ihn als "Gefährder" eingestuft - so werden bei der Polizei Extremisten genannt, denen man eine schwere Gewalttat bis hin zu Terroranschlägen zutraut. (mit dpa)
Was am Mittwoch über den Tatverdächtigen des Messerangriffs in Dresden bekannt wurde:
Die Polizei hat nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Touristen in Dresden einen 20-jährigen Syrer festgenommen, der erst wenige Tage zuvor aus der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen entlassen worden war.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, am Abend des 4. Oktober zwei Touristen aus Nordrhein-Westfalen unvermittelt mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden mit. Ein 55-Jähriger starb wenig später in einem Krankenhaus. Der Beschuldigte sitzt seit Mittwoch in Untersuchungshaft.
Das Landeskriminalamt Sachsen hatte den Mann als islamistischen Gefährder eingestuft und ihn seit der Haftentlassung am 29. September überwacht. Auch das Landesamt für Verfassungsschutz war einbezogen worden. Eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung war den Behörden nach SZ-Informationen aus personellen Gründen nicht möglich.
Der Syrer war am 30. November 2018 vom Oberlandesgericht zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Er hatte sich eine Anleitung für einen Terror-Anschlag in Dresden besorgt und für den IS geworben. Als mögliche Ziele hatte er in Dresden das Festgelände an der Marienbrücke und die Kinonächte am Elbufer im Visier.
In der Jugendhaftanstalt griff er einen Vollzugsbeamten an und wurde danach zu einer weiteren Strafe verurteilt. Wegen dieser Taten und weil er seine islamistische Gesinnung im Gefängnis nicht ablegte, stufte ihn das LKA als Gefährder ein. Die Behörden hatten zudem eine Abschiebung erwogen. Dazu kam es jedoch nicht.
Mit einer umfangreichen gerichtlich angeordneten fünfjährigen Führungsaufsicht sollte eine möglichst intensive Kontrolle sichergestellt werden. Das Amtsgericht Borna wies den 20-Jährigen an, sich drei Mal pro Woche beim Polizeirevier Dresden-Mitte persönlich zu melden sowie Kontakte zu Angehörigen extremistischer Gruppen zu unterlassen. Auch die Nutzung dschihadistischer Webseiten sowie Kampfsportarten wurde ihm verboten. Trotz aller Maßnahmen haben Justiz und Behörden das Ausmaß der Radikalisierung möglicherweise unterschätzt.
Wie die Staatsanwaltschaft Dresden am Mittwoch mitteilte, war der Beschuldigte durch die Spurenauswertung in das Visier der Ermittler geraten. Er sei nach einer unverzüglich eingeleiteten Fahndung am 20. Oktober durch die Polizei in der Wilsdruffer Straße in Dresden festgenommen worden. In der Anhörung vor dem Ermittlungsrichter habe er keine Angaben zur Sache gemacht.
Inzwischen hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zur Messerattacke übernommen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Tat einen radikal-islamistischen Hintergrund hatte, wie ein Sprecher der Behörde am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe sagte.
So haben wir zuvor über den tödlichen Messerangriff auf zwei Touristen in Dresden berichtet:
Update Mittwoch, 21. Oktober, 15 Uhr: Der 20-jährige Tatverdächtige, der am 4. Oktober zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen in der Dresdner Innenstadt niedergestochen haben soll, sitzt in Untersuchungshaft. Ein Ermittlungsrichter hat Haftbefehl gegen den Syrer erlassen, teilt die Staatsanwaltschaft Dresden mit. Ihm werden Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Beschuldigte hat sich bisher noch nicht zur Tat geäußert.
Parallel dazu hat die Polizei am Mittwoch das Asylbewerberheim am Wachwitzer Höhenweg in Pappritz durchsucht. Dort hat der 20-Jährige gewohnt.
Zum ersten Mal lassen die Ermittler durchblicken, dass es sich um eine islamistisch motivierte Tat handeln könnte. Deshalb übernimmt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden die weiteren Ermittlungen. Der Syrer sei bereits mehrfach vorbestraft, teilten die Verantwortlichen mit. Zuletzt wurde er im Dezember 2019 vom Amtsgericht Leipzig wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und einem Monat verurteilt.
Bei diesem Urteil berücksichtigte das Gericht auch eine Verurteilung des Oberlandesgerichts Dresden vom 30. November 2018. Damals war der Beschuldigte unter anderem wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt worden. Außerdem wurde ihm zur Last gelegt, sich eine Anleitung für eine schwere staatsgefährdende Gewalttat beschafft zu haben. Die weiteren Vorwürfe: Körperverletzung und Bedrohung. Zwei Jahre und neun Monate bekam er für diese Tatenserie.
Der 20-Jährige war erst am 29. September, fünf Tage vor der Tat am 4. Oktober, aus dem Jugendgefängnis Regis-Breitingen entlassen worden und stand unter Führungsaufsicht. Er wird auf Basis des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland geduldet.
Update Mittwoch, 21. Oktober, 14.00 Uhr: Die Haftprüfung des Verdächtigen in Dresden hat begonnen. Gegen 12.45 Uhr fuhren drei Polizeitransporter mit vermummten Beamten vor dem Amtsgericht in der Lothringer Straße vor und brachten den mutmaßlichen Täter in das Gebäude.
Update Mittwoch, 21. Oktober, 10.23 Uhr: Am Dienstagabend wurde im Fall der beiden in der Dresdner Innenstadt niedergestochenen Touristen ein 20-jähriger Tatverdächtiger festgenommen. Das teilte die Staatsanwaltschaft Dresden mit. Der syrische Staatsbürger sei im Zuge der Spurenauswertung in den Fokus der Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Dresden geraten. "Letztlich begründeten diese einen Tatverdacht gegen den jungen Mann", heißt es.
Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen der Polizeidirektion Dresden sei der Tatverdächtige im Bereich der Wilsdruffer Straße von Polizeibeamten "entdeckt worden", sagte ein Polizeisprecher der Polizeidirektion Dresden. Gegen 17 Uhr wurden am Dienstag mehrere Großfahrzeuge mit vermummten Einsatzkräften bei der Fahrt von der Marienbrücke in Richtung Landtag gesichtet.
Wie der Sprecher bestätigt, hatten SEK-Beamte am Nachmittag die Fahndung aufgenommen. Insgesamt hatten 29 Beamte einer Sonderkommission an den Ermittlungen teilgenommen. Der Tatverdächtige wurde festgenommen und befindet sich aktuell in Gewahrsam.
Die Staatsanwaltschaft Dresden wird heute Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten stellen. Dieser soll noch im Verlauf des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden vorgeführt werden.
Am Abend des 4. Oktober wurden zwei Touristen aus Nordrhein-Westfalen in der Straße hinter dem Kulturpalast offenbar mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Ein 55-jähriger Mann aus Krefeld verstarb später im Krankenhaus, der 53-jährige Kölner überlebte schwer verletzt. Am Tatort wurde ein Messer gefunden. Die Polizei richtete danach eine Sonderkommission ein.
Sonderkommission zum Messer-Angriff in Dresden
Update Dienstag, 13. Oktober, 14.10 Uhr: Um die Ermittlungen zu dem Tötungsdelikt zügig voranzutreiben, hat die Polizei eine Sonderkommission eingerichtet. Sie arbeitet seit Montag an dem Fall. Die Gruppe mit dem Namen "Schloßstraße" besteht aus 28 Beamten. Leiter ist der Erste Kriminalhauptkommissar Frank Haschke. Unter seiner Leitung muss die Sonderkommission nun versuchen, weitere Details zum Tathergang und dem Täter ans Licht zu bringen.
Die 18 Zeugenaussagen haben bisher noch nicht zu einer heißen Spur geführt. Zwei davon gingen über das Hinweisportal der Polizei ein. Nach der Sendung "Kripo live", bei der der Fall am Sonntag Thema war, gab es keine neuen Hinweis zu der Attacke hinter dem Kulturpalast.
18-Hinweise zur Tat
Update Montag, 12. Oktober, 15.40 Uhr: Eine Woche nach dem Angriff gegen zwei Dresden-Besucher aus Nordrhein-Westfalen hat die Polizei 18 Hinweise zum Tathergang und dem Täter erhalten. Das teilte Polizeisprecher Marko Laske auf SZ-Anfrage mit. Zwei sind bei den Ermittlern eingegangen, nachdem sie Ende vergangener Woche ein Hinweisportal für entsprechende Angaben im Internet freigeschaltet hatten und am Sonntagabend in der MDR-Sendung "Kripo live" über den Fall berichtet worden war.
Welche Qualität die Zeugenangaben haben, konnte Laske noch nicht sagen. Jedem davon werde von Polizei und Staatsanwaltschaft "akribisch" nachgegangen, versicherte der Polizeisprecher. Das heißt im Umkehrschluss: Eine heiße Spur zu dem Täter haben die Ermittler bisher nicht.
Den 53-Jährigen aus Köln, der den Messerangriff überlebt hat, aber schwerverletzt in ein Dresdner Krankenhaus eingeliefert werden musste, konnten die Beamten inzwischen befragen. Der Mann konnte den Ermittlern allerdings keine Täterbeschreibung liefern, die es möglich macht, ein Fahndungsbild des Angreifers anzufertigen. Auch die Zeugen hatten bisher keine ausreichende Erinnerung an den Messerstecher.
Die Krefelder Familie trauert
Update Donnerstag, 16.47 Uhr: Mit einem weiteren Zeugenaufruf wendet sich die Dresdner Polizei am Donnerstag an die Öffentlichkeit. Wer beispielsweise verdächtige Personen am Tatort gesehen hat, soll sich unter 0351 4832233 melden.
Außerdem haben die Ermittler einen Link auf das Hinweisportal der Polizei aktiviert. Dort können vor allem auch Bild- und Videohinweise zur Straftat an die Kriminalisten weitergegeben werden. Das Portal ist unter https://sn.hinweisportal.de zu erreichen.
Der Fall wird am kommenden Sonntag im Fahndungsmagazin "Kripo live" des MDR vorgestellt. So erhoffen sich die Ermittler weitere Hinweise, die zur Klärung der Straftat beitragen können. Bislang sind laut Polizei insgesamt 16 Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen.
Am Tatort wurden Blumen niedergelegt und Kerzen aufgestellt. Mit einem steinernen Herz trauert offenbar die Familie des 55-jährigen Opfers aus Krefeld um den Verstorbenen. Darauf ist zu lesen: "Lieber Thomas, wir lieben dich und werden dich für immer vermissen. Deine Familie."
Update Mittwoch, 12.17 Uhr: Auch am Mittwoch wird weiter nach dem Unbekannten gefahndet, der am Sonntagabend zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen in der Innenstadt von Dresden mit einem Messer attackiert hat. Ein Mann erlag danach seinen schweren Verletzungen. Wie die Polizei auf SZ-Nachfrage mitteilt, ist der Täter weiter flüchtig, die Ermittlungen dauern an.
Unterdessen sind weitere Zeugenhinweise bei der Polizei eingegangen, Sprecher Marko Laske bestätigte, dass mittlerweile eine zweistellige Anzahl zusammengekommen ist. Genauer wollte er die Zahl nicht präzisieren. Dafür betont er, dass die Beamten im Innenstadtbereich besonders abends verstärkt unterwegs seien, auch Kräfte der Bereitschaftspolizei seien zur Unterstützung angefordert worden. "Die Bürger sollen wissen, dass die Polizei das im Blick hat", so Laske.
Der zweite, schwer verletzte Mann werde noch immer in einem Dresdner Krankenhaus behandelt, sagt der Polizeisprecher. Mit ihm wurde bereits gesprochen. Zu den Inhalten des Gesprächs will sich die Polizei derzeit nicht äußern.
Hinweise von Zeugen nimmt die Polizei weiter unter 0351 483 2233 entgegen.
Was war Sonntagabend in Dresden geschehen? Unser Bericht vom Montag danach:
Am Morgen danach ist die Schloßstraße wieder frei. Auch auf der Rosmaringasse erinnert nichts mehr an das, was in der Nacht zuvor nahe der Ecke passiert ist. Dort, wo sich die zwei Straßen hinter dem Kulturpalast treffen, sind am Sonntagabend zwei Männer angegriffen worden - mit tödlichen Folgen.
Nur ein Blick in einen der Papierkörbe an der Kreuzung verrät, dass hier eine Sperrzone war. Dort liegt der Rest des rot-weißen Flatterbands mit dem die Straßen am Sonntag abgeriegelt waren. "Polizeiabsperrung" steht darauf. Die Beamten brauchten Platz, Ruhe und Zeit, um alle Spuren zu sichern, die der oder die Täter dort hinterlassen haben.
Am Sonntagabend wurden sie gegen 21.30 Uhr durch den Rettungsdienst alarmiert. Passanten hatten zwei Verletzte gefunden und die Helfer gerufen. Erst am Montagmorgen bestätigten die Ermittler und die Staatsanwaltschaft, dass dort zwei Männer attackiert worden waren.
Sie seien schwer verletzt aufgefunden worden. Die Touristen aus Nordrhein-Westfalen seien in Krankenhäuser gebracht worden. Einer von beiden, ein 55-Jähriger aus Krefeld, kam nach SZ-Informationen ins Uniklinikum. Dort starb er später noch in der Notaufnahme. Ein 53 Jahre alter Mann aus Köln liegt schwer verletzt im Krankenhaus, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Dienstagmittag aber ansprechbar.
Die Polizei findet ein Küchenmesser
Noch am Abend nahmen Kriminaltechniker und Experten des Landeskriminalamtes Sachsen ihre Ermittlungen auf. Die Beamten untersuchten den Tatort und sicherten Spuren. Sie fanden unter anderem ein Küchenmesser und gehen davon aus, dass der Täter dieses Messer bei seinem Angriff verwendet haben könnte.
Erst am Morgen gegen 6 Uhr endete die Arbeit der Spurensicherer. Parallel dazu suchten in der Nacht etwa 20 Beamte nach dem Täter. Auch ein Mantrailerhund wurde dabei eingesetzt. Solche Hunde sind in der Lage, Gerüche von Personen auch nach Stunden oder gar Tagen wahrzunehmen.
Erste Ermittlungen ergaben, dass die Männer von einem Unbekannten angegriffen und schwer verletzt wurden. Der Täter konnte entkommen. Aus "ermittlungstaktischen Gründen" seien derzeit keine weiteren Angaben insbesondere zum Tathergang oder Motiv möglich, so Staatsanwaltschaft und Polizei am Montag. Auch zu den Verletzungen der zwei Opfer machen die Verantwortlichen keine weiteren Angaben.
Am Tag danach ist die Kripo weiter vor Ort. Zwei Beamten in Zivil stehen am Vormittag neben der orangefarbenen Containerburg, die zur Baustelle hinter dem Kulturpalast gehört. Dort errichten die Firmen Dreßler und Baywobau Dresden auf einer der letzten Freiflächen am Neumarkt das "Schlosseck Dresden".
Die zwei Polizisten warten am Eingang zur Baustellenleitung, unterdessen spricht ein Verantwortlicher mit den Bauleuten. Immer wieder inspizieren die Kriminalbeamten den Tatort. Gegenüber hat inzwischen wieder das "Alex Dresden am Schloss" geöffnet. Das Lokal ist ein beliebter Treffpunkt in der historischen Altstadt. Auch am Tatabend war dort Betrieb. Für die Kriminalpolizei bedeutet das: Auch dort könnte es Menschen gegeben haben, die die Messerattacke beobachtet haben. Die Restaurantleitung äußerte sich auf SZ-Anfrage nicht zu dem Geschehen.
Erste Hinweise von Zeugen
Zuletzt gab es in Dresden Ende August eine Messerstecherei. Ein 16-Jähriger hat damals bei einer illegalen Technoparty in der Dresdner Heide zwei andere Gäste - eine 21-jährige Frau und einen gleichaltrigen Mann - schwer verletzt. Später stellte sich heraus, dass der Täter kurz zuvor den Hitlergruß gezeigt hatte. Der Angreifer sitzt in Untersuchungshaft.
Nach der Attacke in der Innenstadt am Sonntag suchen die Ermittler nach Zeugen. Wer etwas zu der Tat sagen kann, wird gebeten, sich bei den Beamten unter der Rufnummer 0351 483 2233 zu melden. Bereits am Montag haben die Fahnder erste Hinweise bekommen.
Es handelte sich um eine einstellige Anzahl, sagt Polizeisprecher Marko Laske auf SZ-Anfrage. Zur Qualität der Hinweise kann er noch nichts sagen. Mittlerweile wurde der Verletzte auch vernommen, aber auch zu seinen Aussagen wollen sich die Beamten derzeit nicht äußern, sie verweisen auf das laufende Ermittlungsverfahren. Die Polizei will ihre Präsenz in der Stadt aufgrund des Vorfalls deutlich erhöhen.