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Rechtsaufsicht prüft Beschlüsse des Leisniger Stadtrates

Nach der ersten Sitzung des Stadtrates haben die Freien Sachsen Beschwerde eingelegt. Darum geht es.

Von Lea Heilmann
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Die Rechtsaufsicht prüft aktuell Beschlüsse des Leisniger Stadtrates zu der Besetzung von Aufsichtsräten.
Die Rechtsaufsicht prüft aktuell Beschlüsse des Leisniger Stadtrates zu der Besetzung von Aufsichtsräten. © SZ/DIetmar Thomas

Leisnig. Die erste Sitzung des neuen Leisniger Stadtrates beschäftigt aktuell das Landratsamt Mittelsachsen in seiner Rolle als kommunale Rechtsaufsichtsbehörde.

Zumindest teilweise. Grund dafür ist eine Beschwerde der Freien Sachsen. Bei der Sitzung wurden die Aufsichtsräte unter anderem für die kommunale Tochtergesellschaft Seniorenzentrum „Am Sonnenblick“ gGmbH gewählt. Als die Freien Sachsen noch einen Kandidaten aufgestellt und dieser nach dem zunächst bestimmten Wahlverfahren einen Sitz bekommen hätte, hatte der bisherige Aufsichtsratschef gesagt, dass er unter diesen Umständen die Wahl nicht annehme. Bei der Neuwahl wurde nach dem Mehrheitsprinzip gewählt und der Rat der Freien Sachsen ging leer aus.

Prüfung hat aktuell keine Auswirkungen auf Aufsichtsrat

Bereits nach der Wahl hatte die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Partei auf ihrem Telegram-Kanal angekündigt, rechtlich dagegen vorzugehen. So schrieb sie, dass der Wechsel des Wahlverfahrens sowie die Nichtannahme von Aufsichtsratssitzen rechtswidrig wäre.

André Kaiser, Pressesprecher des Landratsamts Mittelsachsen, bestätigte auf Anfrage, dass eine Eingabe zur Besetzung von Aufsichtsräten von den Freien Sachsen vorliege. „Diese befindet sich derzeit noch in Prüfung“, teilte er weiter mit. Insgesamt geht es neben dem Aufsichtsrat des Seniorenzentrums noch um die Besetzung für den Beirat des Technologieorientierten Gründer- und Entwicklungszentrums sowie den Aufsichtsrat der Leisniger Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft.

Bürgermeister Carsten Graf (parteilos), sagte, alle Dokumente und Protokolle liegen bei der Behörde, die den Sachverhalt prüft. Der Vorgang an sich habe aktuell keine Auswirkungen auf die gefassten Beschlüsse. Graf sagte weiter, dass grundsätzlich jeder das Recht habe, Fragen zu stellen oder eine Beschwerde einzulegen. Letztendlich entscheide die Aufsichtsbehörde, ob etwas zu beanstanden ist und welche Konsequenzen daraus folgen.